Falsche Beklagte Kostenregelung
Verfasst: 09.04.2020, 10:09
Hallo zusammen, ich habe hier 2 Fälle, bei denen ich etwas verzweifle. Für den anderen mache ich nen Extra Thread auf, damit es nicht zu unübersichlich wird.
Also 1. Fall:
KFZ-Unfall. Wir veklagen (vorgerichtlich waren wir nicht tätig) gegnerische KFZ-Haftpflicht (Bekl. 1) und Halter (Bekl. 2) . Leider war die KFZ-Hatfpflicht (Bekl. 1) die falsche KFZ-Haftpflichtversicherung
Für beide bestellt sicht ein RA und beantragt Klageabweisung weil angeblich unbegründet und weil bzgl. Bekl. 1 fehlende Passivlegitimation.
Daraufhin Klageänderung/Beklagtenwechsel, so dass die Bekl. 1 aus dem Verfahren ausscheidet und als neue Bekl. 3 die dann richtige KFZ-Haftpflicht im Verfahren ist. Für die bestellt sich der gegnerische RA ebenfalls.
In der mdl. Verhandlung sind beide Seiten damit einverstanden, dass die Bekl. 2 + 3 als Gesamtschulder 50 % der eingeklagten Summe zahlen. Noch wurde aber kein Vergleich geschlossen.
Zunächst kam nach der Verhandlung ein Vergleichsvorschlag vom Gericht mit dem Inhalt 50 % der Klagesumme + Kosten 50:50. Daraufhin hat die Gegenseite mitgeteilt, dass sie dem Vergleich so nicht zustimmen werde, weil das nicht berücksichtige, dass zunächst die falsche Beklagte verklagt wurde.
Jetzt komm ein Schreiben vom Gericht, dass die Parteien dem Gericht einen Vergleichsvorschlag vorlegen mögen, was es protokollieren könne. Kurz: Das Gericht weiß auf die Schnelle wohl auch nicht, wie hier die Tatsache, dass zuerst die falsche Versicherung verklagt wurde, kostentechnisch zu berücksichtigen ist.
Und ich auch nicht ...
Könnte man in den Vergleich nicht einfach einen Satz aufnehmen wie "Kosten 50:50 mit Ausnahme der Kosten, die durch die Klage gegen die Bekl. zu 1 entstanden sind. Diese trägt der Kläger."?
Oder müsste man das ausrechnen und quoteln? Dann würde sich die Frage stellen, welche Kosten überhaupt mehr entstehen durch die falsche Beklagte.
Die Gegenseite hat vorgetragen, auch die Gerichtskostentragung müsste anders geregelt werden. Aber welche Gerichtskosten sollen zusätzlich entstehen dadurch, dass jemand Falsches verklagt wurde, wenn dann der Prozess normal gegen jemand anderes weitergeführt wurde?
Für den gegnerischen Anwalt müsste eine 0,3 Gebühr zusätzlich entstehen, oder?
Bin dankbar für Hilfe.
Also 1. Fall:
KFZ-Unfall. Wir veklagen (vorgerichtlich waren wir nicht tätig) gegnerische KFZ-Haftpflicht (Bekl. 1) und Halter (Bekl. 2) . Leider war die KFZ-Hatfpflicht (Bekl. 1) die falsche KFZ-Haftpflichtversicherung
Für beide bestellt sicht ein RA und beantragt Klageabweisung weil angeblich unbegründet und weil bzgl. Bekl. 1 fehlende Passivlegitimation.
Daraufhin Klageänderung/Beklagtenwechsel, so dass die Bekl. 1 aus dem Verfahren ausscheidet und als neue Bekl. 3 die dann richtige KFZ-Haftpflicht im Verfahren ist. Für die bestellt sich der gegnerische RA ebenfalls.
In der mdl. Verhandlung sind beide Seiten damit einverstanden, dass die Bekl. 2 + 3 als Gesamtschulder 50 % der eingeklagten Summe zahlen. Noch wurde aber kein Vergleich geschlossen.
Zunächst kam nach der Verhandlung ein Vergleichsvorschlag vom Gericht mit dem Inhalt 50 % der Klagesumme + Kosten 50:50. Daraufhin hat die Gegenseite mitgeteilt, dass sie dem Vergleich so nicht zustimmen werde, weil das nicht berücksichtige, dass zunächst die falsche Beklagte verklagt wurde.
Jetzt komm ein Schreiben vom Gericht, dass die Parteien dem Gericht einen Vergleichsvorschlag vorlegen mögen, was es protokollieren könne. Kurz: Das Gericht weiß auf die Schnelle wohl auch nicht, wie hier die Tatsache, dass zuerst die falsche Versicherung verklagt wurde, kostentechnisch zu berücksichtigen ist.
Und ich auch nicht ...
Könnte man in den Vergleich nicht einfach einen Satz aufnehmen wie "Kosten 50:50 mit Ausnahme der Kosten, die durch die Klage gegen die Bekl. zu 1 entstanden sind. Diese trägt der Kläger."?
Oder müsste man das ausrechnen und quoteln? Dann würde sich die Frage stellen, welche Kosten überhaupt mehr entstehen durch die falsche Beklagte.
Die Gegenseite hat vorgetragen, auch die Gerichtskostentragung müsste anders geregelt werden. Aber welche Gerichtskosten sollen zusätzlich entstehen dadurch, dass jemand Falsches verklagt wurde, wenn dann der Prozess normal gegen jemand anderes weitergeführt wurde?
Für den gegnerischen Anwalt müsste eine 0,3 Gebühr zusätzlich entstehen, oder?
Bin dankbar für Hilfe.