Kostenrechnung
Verfasst: 08.04.2020, 15:45
Ich brauche mal wieder Hilfe bei einer Abrechnung.
Es geht um so einen Dieselskandal-Fall
Ich habe den Fall übernommen in der Berufung und es gibt eine RS
Die Gegenanwältin möchte jetzt einen Vergleich schließen, aber nicht nach 278 ZPO und Kostenaufhebung.
Sie Klagerücknahme von meiner mdt und sie verpflichtet sich keine Anträge zu stellen und Vergleich dann aussergerichtlich.
Bei 278 ZPO wäre es doch so:
1,6 VG
1,2 TG
1,0 EG
Bei der Variante der Gegenanwältin mit der ich telefoniert habe.
1,6 VG
1,2 TG 3104
1,5 EG
Kann ich die zweite Variante so abrechnen? Wäre ja für mich besser, nur geht eine 1,5 EG wenn ein Klageverfahren anhängig war und macht die Rs dies mit?
Es geht um so einen Dieselskandal-Fall
Ich habe den Fall übernommen in der Berufung und es gibt eine RS
Die Gegenanwältin möchte jetzt einen Vergleich schließen, aber nicht nach 278 ZPO und Kostenaufhebung.
Sie Klagerücknahme von meiner mdt und sie verpflichtet sich keine Anträge zu stellen und Vergleich dann aussergerichtlich.
Bei 278 ZPO wäre es doch so:
1,6 VG
1,2 TG
1,0 EG
Bei der Variante der Gegenanwältin mit der ich telefoniert habe.
1,6 VG
1,2 TG 3104
1,5 EG
Kann ich die zweite Variante so abrechnen? Wäre ja für mich besser, nur geht eine 1,5 EG wenn ein Klageverfahren anhängig war und macht die Rs dies mit?