Guten Morgen,
kann mir jemand sagen, wo die Kosten für eine Ergänzungsbetreuung geltend gemacht werden. Einer unserer Anwälte ist zum Ergänzungsbetreuer für Immobilienangelegenheiten vom Gericht bestellt worden. Wir haben so etwas sonst nicht. Ich weiß gar nicht, wie und wo ich das abrechne.
Ergänzungsbetreuung
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Das Betreuungsgericht setzt die Vergütung eines Betreuers fest.
Die Vergütung richtet sich (sofern vom Gericht die Berufsmäßigkeit des Betreuers festgestellt wurde) nach dem VBVG i.V.m. §§1908i I und 1836 BGB.
Die Vergütung richtet sich (sofern vom Gericht die Berufsmäßigkeit des Betreuers festgestellt wurde) nach dem VBVG i.V.m. §§1908i I und 1836 BGB.