Versäumnisurteil und Kostenfestsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Kim1212
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 06.04.2020, 09:13
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

06.04.2020, 09:28

Guten Morgen,

Ich hab da mal ne Frage.

Gegen unseren Mandanten ist ein Versäumnisurteil ergangen.

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1940,00 zu zahlen
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wir haben hiergegen Einspruch eingelegt, dann ne Stellungsnahme und Antragt auf Wieereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt.

Hinweis-und Beweisbeschluss.

Termin

Hinweisbeschluss

Termin

Urteil:
1. Das Versäumnisurteil wird aufgehoben und die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, mit Ausnahme der durch die Säumnis des Beklagten verursachten Kosten, die dieser zu tragen hat.
3. Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Meine Frage wie rechne ich jetzt richtig ab.

1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten

Wie mache ich allerdings die Kostenfestsetzung? Die Kosten der Säumnis hat unser Mandant ja zu tragen.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

06.04.2020, 12:16

Die Kosten der Säumnis sind ja auf Klägerseite entstanden, wenn überhaupt.
Der Kläger wird wohl so abrechnen wie Du. Sollte er zum 1. Termin angereist sein, sind dort Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder entstanden. Das wären dann die Kosten der Säumnis. Hat er diese nicht, gibt es keine Kosten der Säumnis.

Du machst den KFA wie du schon berechnet hast. Falls der Klägerseite Kosten entstanden sind, wird sie diese anmelden und das Gericht rechnet aus.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 675
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#3

06.04.2020, 13:02

Geniesserin hat geschrieben:
06.04.2020, 12:16
Die Kosten der Säumnis sind ja auf Klägerseite entstanden, wenn überhaupt.
Der Kläger wird wohl so abrechnen wie Du. Sollte er zum 1. Termin angereist sein, sind dort Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder entstanden. Das wären dann die Kosten der Säumnis. Hat er diese nicht, gibt es keine Kosten der Säumnis.

Du machst den KFA wie du schon berechnet hast. Falls der Klägerseite Kosten entstanden sind, wird sie diese anmelden und das Gericht rechnet aus.
Dem stimme ich zu
Kim1212
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 06.04.2020, 09:13
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#4

07.04.2020, 08:29

Vielen lieben Dank.
Antworten