Kostennote wegen Falschbeschuldigung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JoannaFRB
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#1

06.04.2020, 09:06

Guten Morgen,
ich habe noch immer etwas Schwierigkeiten wann ich eine Rechnungsnummer vergebe und wann nicht :roll:.

Unser Mandant wurde ich einem Strafverfahren wegen Falsche Verdächtigung vertreten.
Nun möchte mein Chef seine Beauftragung der Person in Rechnung stellen die für die Falschbeschuldigung verantwortlich war.
Dies ist ja nach §§ 823 ff. BGB möglich.

Kostennote ist erstellt:

Grundgebühr Nr. 4100 VV RVG
Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV RVG
Aktenversendungspauschale
Kopien Nr. 7000 VV RVG
Auslagenpauschle Nr. 7002 VV RVG
MwSt Nr. 7008 VV RVG

Vergebe ich hier eine Rechnungsnummer?

Vielen Dank für die Hilfe.
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Adora Belle
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#2

06.04.2020, 11:58

Du kannst niemand Drittem Euren Kosten in Rechnung stellen. Der Mandant erhält die Rechnung, mit Rechnungsnummer. Gegebenenfalls hat er einen Schadenersatzanspruch gegen den Dritten. Der bekommt dann entweder eine Kostenaufstellung, oder schlicht eine Abschrift der Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung. Ob Ihr in diesem Fall damit durchdringt, ist dann die nächste Frage.
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