Abrechnung Abänderung Bewährungsbeschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sternenhimmel
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#1

02.04.2020, 11:30

Hallo liebe Forianer,

ich benötige Hilfe.

Ich weiß, dass Ihr gerne schon Ergebnisse seht, aber ich weiß noch nicht mal, wo ich schauen soll :kopfkratz

Also wir hatten eine Strafsache. Mandant wegen Drogen in U-Haft, nach 6 Monaten Verhandlungstermin und er durfte mit nach Hause. Soweit so gut, die Sache ist auch abgerechnet.

Er hat Bewährungsauflagen bekommen. U.a. war eine Auflage, dass er sich in stationäre Behandlung begeben sollte.

Er geht regelmäßig zur Therapie und wir haben dem Gericht ein Schreiben der Diakonie vorgelegt, in dem unser Mandant sehr gut bewertet wird und er regelmäßig erscheint und alles gut ist, sodass wir bei Gericht die Aufhebung der Bewährungsauflage "stationäre Therapie" beantragt haben und das Gericht auch damit einverstanden ist, dass er weiterhin wöchentlich zur Therapie geht und nicht stationär in Therapie muss. Er hat einen festen Job, geregelte Verhältnisse usw..

Was rechne ich denn jetzt für die Abänderung der Bewährungsauflage ab?

Vielen Dank für Eure Hilfe :thx
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Adora Belle
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#2

02.04.2020, 14:19

Würde ich als Einzeltätigkeit in der Vollstreckung abrechnen.

Btw, zur Frage wo Du nachschauen musst: Strafrecht ist Teil 4. Der ist unterteilt in verschiedene Abschnitte. Da es um Bewährung geht, bist Du nicht mehr im Hauptverfahren (Abschnitt 1) sondern in der Strafvollstreckung (Abschnitt 2). Da Euch aber wohl nicht die Vollverteidigung in der Vollstreckung übertragen ist, sondern nur ein isolierter Auftrag erteilt wurde, kommt eher eine Einzeltätigkeit (Abschnitt 3) in Frage.
sternenhimmel
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#3

03.04.2020, 08:24

Vielen Dank Adora Belle :-)
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