Hi!
Wir waren in einem Adhäsionsverfahren tätig in einer großen Betrugssache.
Wir haben selbstverständlich von Anfang an beantragt, dass die Kosten des von uns geführten Adhäsionsverfahrens vom Angeklagten zu tragen sind. Mein Chef war dann auch bei einem Termin - wo über die Sache unseres Mandanten verhandelt wurde - dabei.
Irgendwann -nach mehreren weiteren Verhandlungsterminen- hat das Landgericht dann den Angeklagten verurteilt. Gemäß Adhäsionsantrag wurde der Angeklagte verurteilt, den unserem Mandanten entstandenen Schaden zu zahlen. Über die Kosten des Adhäsionsverfahrens ist nicht entschieden worden. Das ist uns aber gar nicht aufgefallen, da wir voll beschäftigt waren, irgendwie eine Vollstreckung in die Wege zu leiten (erstmal Zulassungsbeschluss beantragen, richtigen Drittschuldner finden …). Nun haben wir Kostenfestsetzung unserer Kosten für das Adhäsionsverfahren beantragt (der Angeklagte hat ja ein Anerkenntnis abgegeben - aber wohl nur den Schaden unseres Mandanten betreffend??). Das Gericht teilt mit, dass das nicht geht, weil keine diesbezügliche Kostenentscheidung getroffen wurde. Dann haben wir nochmal das Gericht angeschrieben und quasi beantragt, über den ja schon mit unserem ersten Schriftsatz gestellten Antrag der Kostentragung zu entscheiden. Dies hat das Gericht zurückgewiesen, da eine nachträgliche Kostenentscheidung nicht möglich sei.
Der letzte Absatz dieses zurückweisenden Beschlusses lautet: "Ob der Antrag als Kostenbeschwerde umgedeutet werden kann und ob eine solche überhaupt eröffnet wäre, muss an dieser Stelle nicht geprüft werden."
Nun meine Fragen:
Bleiben wir nun tatsächlich auf unseren Kosten sitzen? Was können wir dafür, wenn das Gericht nicht über unseren Kostenantrag entscheidet?
Und was meint das Gericht jetzt mit Kostenbeschwerde? Ist doch noch irgendetwas möglich?
Ich hoffe, irgendjemand steigt hier durch und kann mir helfen!!
fehlende Kostenentscheidung im Adhäsionsverfahren
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14398
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Doch, aber vielleicht nicht immer innerhalb von 2 Stunden.
Schau mal, Deine Frage wurde bei Burhoff sogar schon mal im Kosten-Blog beantwortet: https://blog.burhoff.de/2017/02/loesung ... as-retten/
Fazit: Ihr hättet sofortige Beschwerde gegen die unterbliebene Kostenentscheidung erheben müssen. Ihr könnt versuchen, die Beschwerde jetzt nachzuholen. Aber wahrscheinlich ist entweder die Wochenfrist abgelaufen, oder Ihr bekommt keine Wiedereinsetzung, weil Euer Versäumnis dem Mandanten zugerechnet wird. Aber - Versuch macht klug.
Schau mal, Deine Frage wurde bei Burhoff sogar schon mal im Kosten-Blog beantwortet: https://blog.burhoff.de/2017/02/loesung ... as-retten/
Fazit: Ihr hättet sofortige Beschwerde gegen die unterbliebene Kostenentscheidung erheben müssen. Ihr könnt versuchen, die Beschwerde jetzt nachzuholen. Aber wahrscheinlich ist entweder die Wochenfrist abgelaufen, oder Ihr bekommt keine Wiedereinsetzung, weil Euer Versäumnis dem Mandanten zugerechnet wird. Aber - Versuch macht klug.