Revision aufgehoben, Zurückverweisung an 1. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Mileena
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#1

02.04.2020, 10:40

Hallo zusammen :wink1 ,

wir haben seinerzeit Klage beim Finanzgericht M erhoben, es erging ein Urteil, hiergegen legte die Gegenseite Revision ein.
Hier erging beim Bundesfinanzhof folgendes Urteil:
"Das Urteil des Finanzgerichts M wird aufgehoben... Die Sache wird an das Finanzgericht M zurückverwiesen. Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen."
Wir haben nunmehr die Klage zurückgenommen.

Wie wird denn jetzt abgerechnet?

I. Instanz
3100 VG
3104 TG
...

II. Instanz (Revision)
3206 VG
abzgl. hälftiger Gebühr gem. Vorb 3 (4)
...

I. Instanz (Zurückverweisung)

I. Instanz
3100 VG
3104 TG
...

Danke für eure Antworten ;)
:katze2
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Anahid
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#2

02.04.2020, 10:47

Vor dem Finanzgericht rechnet sich die VG nicht nach Nr. 3100, sondern nach Nr. 3200. Entsprechend ist die TG nach Nr. 3202 zu berechnen.

Welche Gebühr willst Du auf die Revision anrechnen? :kopfkratz

Zurückverweisung sind ebenfalls wieder Nr. 3200 und 3202.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Mileena
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#3

02.04.2020, 10:56

Anahid hat geschrieben:
02.04.2020, 10:47

Welche Gebühr willst Du auf die Revision anrechnen? :kopfkratz
Ups, weiß auch nicht wie mir das in den Sinn kam :pfeif

Danke für die schnelle Hilfe!
:katze2
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