Kostenausgleichung nach VU + Wiedereinsetzung.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sasukaa91
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#1

01.04.2020, 14:59

Hallo ihr Lieben,

ich melde mich jetzt zum ersten Mal mit einer Frage an euch.

Wir haben eine Forderung eingeklagt vor dem LG. Die Gegenseite erschien nicht zum Termin und es erging VU. Dann hat der gegnerische RA Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt. Dem ist stattgegeben worden. Wir haben uns schließlich mit Vergleichsprotokoll verglichen. Es wurde gequotelt. Ich muss jetzt Kostenausgleichung machen.

Ich weiß, dass wir das vor Jahren mal in der Schule hatten und ich habe auch noch ein verschwommenes Tafelbild im Kopf aber ich komme nicht mehr darauf, wie ich das jetzt kostenmäßig mache. Kann mir bitte jemand helfen? Rechne ich jetzt quasi einmal die Geschichte nach VU ab und dann extra noch das Verfahren (nach Wiedereinsetzung) normal ab? Ich hoffe ich konnte mein Problem erklären.

Ich hoffe euch geht es allen gut und ihr seid von Corona noch nicht erwischt worden. Weiterhin alles Gute!

C.F.
Feldhamster
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#2

01.04.2020, 21:38

Bitte einen konkreten Vorschlag machen, über den dann hier diskutiert werden kann. Das ist so üblich, einfach vorgesagt wird nicht ;)
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Anahid
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#3

02.04.2020, 09:12

Willkommen bei uns im Forum. Das Verfahren bis zum VU und das Verfahren nach Wiedereinsetzung, was im Grund ja nur das Einspruchsverfahren ist, bilden auf jeden Fall mal eine Einheit. Soviel kann ich Dir schon einmal verraten. Und ansonsten wie Feldhamster: Es ist üblich, dass man selbst einen Abrechnungsvorschlag macht, über den dann diskutiert werden kann.
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Sasukaa91
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#4

07.08.2020, 13:14

Vielen Dank ihr beiden. Ich konnte die Sache zwischenzeitlich lösen. Tut mir leid, dass ich kein Beispiel gebracht habe. Werde ich in Zukunft tun. Ist ja auch sinnvoller.

Bleibt weiterhin gesund!
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