Entwurf Mietvertrag und Übergabeprotokoll

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#1

31.03.2020, 14:59

Hallo ihr Lieben,

ich stehe im Moment etwas auf dem Schlauch. :patsch
Ich soll eine Kostenrechnung für eine Mandantin erstellen. Wir sollen einen Mietvertrag nebst Übergabeprotokoll entwerfen. Sie möchte nun wissen, wie Hoch unsere KoRe werden wird.
Kaltmiete liegt bei 800,- €
Nehme ich da jetzt eine 1,3 aus 800,- x 12 ? :kopfkratz Ich bin gerade leicht verwirrt. :sad:

Danke schonmal! :wink1
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#2

31.03.2020, 15:00

Ach.. Kaution kommt auch noch dazu.. 3 Monatsmieten, also 2.400,- €-
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1151
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

31.03.2020, 15:08

https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 66927.html


Das hilft dir bestimmt weiter, zumindest bei dem SW bei der Erstellung des Mietvertrages.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#4

31.03.2020, 16:07

Danke Muschel!!!

Also nehme ich wohl die 800,- € x 12 x 3 zzgl. der Kaution und daraus eine 1,3 GG sofern ich das jetzt richtig verstanden habe.
Gehört das Übergabeprotokoll einfach dazu? Ich würde jetzt sagen, dass es zum Mietvertrag gehört und ich nichts dazu rechnen muss.
Hatte das schonmal jemand?
Benutzeravatar
Muschel
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1151
Registriert: 01.06.2011, 11:38
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

01.04.2020, 12:54

Mietvertragsentwurf hatte ich schon mal abgerechnet, allerdings hatte ich ein Übergabeprotokoll nicht dabei.
Vom Gefühl würde ich sagen, dass das 2 Angelegenheiten sind. Wenn ich das richtig verstehe, bereitet ihr ein Übergabeprotokoll für Mieter A vor und einen neuen Mietvertrag für Mieter B?
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Antworten