Aktenauszug an Mandant

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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spatzn
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#1

27.03.2020, 15:10

Hallo,

unser Mandant wünscht einen Auszug aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte.

26 € Pauschale + Kopien (SW/Farbe getrennt berechnet?), Honorarauslagen

Richtig?

Danke für Eure Antworten.
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Adora Belle
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#2

27.03.2020, 15:36

Vertretet Ihr den Mandanten in dem Verfahren? Dann könnt Ihr nur die Kopien berechnen.

Die 26 € beruhen auf alten Vereinbarungen mit den Haftpflichtversicherern, die kannst du hier nicht heranziehen.
spatzn
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#3

30.03.2020, 14:41

Nein, wir vertreten den Mandanten in dem Ermittlungsverfahren selbst nicht. Es geht um eine Strafanzeige und einen Strafantrag in einer markenrechtlichen Angelegenheit, in der wir die E-Akte angefordert haben und der Mandant nun einen Auszug derselben wünscht. Also nur die Kopien berechnen?

Danke für Eure Rückmeldung.
spatzn
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#4

30.03.2020, 14:42

Achso und dann berechne ich unterschiedlich für schwarz/weiß und Farbe, richtig?
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#5

30.03.2020, 14:59

Ihr habt ein Mandat. In diesem wurde Akteneinsicht in eine Akte genommen. Der Mandant will jetzt für sich selbst sozusagen einen zweiten Satz Kopien?

Ja, das sind nur weitere Ablichtungen im selben Mandat. Es wird weitergezählt, falls Ihr schon Kopien abgerechnet habt. Und richtig, s/w und Farbe getrennt.
spatzn
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#6

31.03.2020, 08:57

Alles klar. Vielen Dank.
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