Hallo,
unser Mandant wünscht einen Auszug aus der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte.
26 € Pauschale + Kopien (SW/Farbe getrennt berechnet?), Honorarauslagen
Richtig?
Danke für Eure Antworten.
Aktenauszug an Mandant
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Vertretet Ihr den Mandanten in dem Verfahren? Dann könnt Ihr nur die Kopien berechnen.
Die 26 € beruhen auf alten Vereinbarungen mit den Haftpflichtversicherern, die kannst du hier nicht heranziehen.
Die 26 € beruhen auf alten Vereinbarungen mit den Haftpflichtversicherern, die kannst du hier nicht heranziehen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 109
- Registriert: 05.07.2006, 17:52
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Nein, wir vertreten den Mandanten in dem Ermittlungsverfahren selbst nicht. Es geht um eine Strafanzeige und einen Strafantrag in einer markenrechtlichen Angelegenheit, in der wir die E-Akte angefordert haben und der Mandant nun einen Auszug derselben wünscht. Also nur die Kopien berechnen?
Danke für Eure Rückmeldung.
Danke für Eure Rückmeldung.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14418
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ihr habt ein Mandat. In diesem wurde Akteneinsicht in eine Akte genommen. Der Mandant will jetzt für sich selbst sozusagen einen zweiten Satz Kopien?
Ja, das sind nur weitere Ablichtungen im selben Mandat. Es wird weitergezählt, falls Ihr schon Kopien abgerechnet habt. Und richtig, s/w und Farbe getrennt.
Ja, das sind nur weitere Ablichtungen im selben Mandat. Es wird weitergezählt, falls Ihr schon Kopien abgerechnet habt. Und richtig, s/w und Farbe getrennt.