Gebühren vor dem Beschwerdeausschuss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Honig
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#1

25.03.2020, 12:00

Hallo ihr Lieben,

bin ehrlich gesagt etwas ratlos: Folgender Fall:
Wir vertreten unsere Mandantin (Ärztin) hat selbstständig Widerspruch gegen einen Bescheid der Prüfungsstelle gestellt, das Verfahren lief dann vor dem Beschwerdeausschuss. Wir haben an dem Termin vor dem Berufungsausschuss teilgenommen. Jetzt kam ein Beschluss, dass der Widerspruch teilweise stattgegeben wird und ein Teil unserer Kosten übernommen werden.

Jetzt die Frage: Welche Gebühren rechne ich denn hierfür ab?

3102 Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). 50,00 bis 550,00 €
3106 Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). 50,00 bis 510,00 €
plus Auslagen und MwST?

Bleibt gesund.
Danke für eure Rückmeldungen
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Anahid
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#2

25.03.2020, 12:03

Ärztin = kein Verbraucher = keine Betragsrahmengebühren. Hier ist m.E. nach dem Streitwert abzurechnen und damit Regelgebühren.
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Adora Belle
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#3

25.03.2020, 12:11

So ist es, wobei es hier nicht um Verbraucher geht, sondern um versicherte Personen i.S.d. §183 SGG, siehe auch §3 RVG.
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