Hallo Zusammen,
ich soll eine Klage an das Sozialgericht auf Abänderung eines Elterngeldbescheides abrechnen.
Nehme ich hier den Wert des Elterngeldes als Streitwert oder was muss ich nehmen? Wir machen kaum Sozialrecht, daher kenne ich mich mit der Streitwertberechnung nicht aus. Zudem wurde der Rechtsstreit durch Anerkenntnis der Gegenseite beendet. Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Ich würde also den Streitwert berechnen aus dem eingeklagten Elterngeld i.H.v. 4.941,72 Eur und wie folgt abrechnen:
VG gem. 3100 aus 4.941,72 EUR
TG gem. 3104 aus 4.941,72 EUR
Auslagen, Steuer
richtig?
Danke im Voraus
Klage an das Sozialgericht
- Adora Belle
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Das dürfte doch aber nicht Sozialgericht sein, sondern Finanzgericht.
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Dann fallen aber regelmäßig Rahmengebühren an, und keine Wertgebühren.