EMA Kosten zur Festsetzung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lassie41286
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#1

20.03.2020, 08:02

HAllo,

Sachverhalt:

- Klageerhebung
- NIchtzustellnachricht vom Gericht wegen Anschrift nicht richtig
- wir machen ne EMA
- Ergbenis neue Anschrift
- wir teilen dem gericht das mit
- VU ergeht
- ich stelle KFA und füge EMA kosten mit an mit Belegen

VOm g ericht kommt folgende ANtwort:

… wird hingewiesen dass Auskunftskosten im wege des § 103 ff ZPO nicht erstattungsfähig sind.... ich soll diese Position aus dem KFA entfernen....

DAs habe ich ja noch nie gehört bzw. habe ich schon tausende KFAs so gemacht und NIE eine Monierung bekommen.
Feldhamster
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#2

20.03.2020, 22:50

Ich würde in ein paar Zeilen dem Gericht schreiben, dass EMA notwendig war wg. der Nichtzustellung und notwendige Kosten erstattungsfähig sind.
Oder mal kurz mit dem Gericht telefonieren, warum die dieser Auffassung sind.
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NORTHERN DINO
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#3

21.03.2020, 13:36

Das ist auch mir völlig neu! Bislang galten EMA-Kosten durchweg als erstattungsfähig. Daher neben den Ausführungen laut Vorbeitrag das Gericht zusätzlich bitten, die rechtliche Grundlage für die Nichtberücksichtigung der EMA-Kosten zu benennen. Bislang riecht mir das streng nach einem Anfänger-Fehler.
~ Grüßle ~
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