sofortige Beschwerde abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Jeana
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#1

19.03.2020, 14:06

Ich habe folgende Akte zur Abrechnung bekommen:

Mdt. schreibt uns aus der JVA, dass er einen Gerichtstermin hatte zur Anhörung. Wir wurden darüber nicht informiert. Es gab dann einen Beschluss, wir haben unsere Vertretung angemeldet und gegen diesen Beschluss haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Darauf kam eine Schreiben vom OLG: sofortige Beschwerde gegen die Versagung der bedingten Entlassung........ sofortige Beschwerde .... wird als unbegründet kostenfällig verworfen.

Wie, was und mit wem rechne ich jetzt ab?

:thx
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#2

19.03.2020, 14:12

Hast Du einen eigenen Vorschlag?

Achso, die Rechnung erhält natürlich der Mandant, wenn der Verteidiger nicht beigeordnet war.
Jeana
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#3

19.03.2020, 14:21

4301 hätte ich gesagt, aber ich bin mir total unsicher. In Strafsachen hab ich so gut wie keine Erfahrungen. Kann auch sein dass ich hier total falsch liege.

könnte auch 4124 sein.????
Jeana
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#4

19.03.2020, 14:33

4302 könnte es auch sein
Jeana
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#5

20.03.2020, 11:02

ich hab nochmal nachgelesen , könnte es die 4143 sein? Ich hab keinen Plan irgendwie
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#6

20.03.2020, 11:06

Uh, das geht ja wild durcheinander. Einzeltätigkeit wäre auch möglich, aber wenn Ihr mit der Verteidigung in der Beschwerdeinstanz beauftragt seid, dann entsteht ganz normal eine VG in der Strafvollstreckung, Teil 4 Abschnitt 2. Ich würde hier von eine 4200 Ziffer 2 ausgehen.
Jeana
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#7

20.03.2020, 11:10

Ich würde jetzt sagen

4201 mit Zuschlag, das unser Mdt im Gefängnis ist.

Stimmt das so?
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#8

20.03.2020, 11:11

:daumen Ja, richtig. Hast Du gut erkannt.
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#9

20.03.2020, 11:18

Danke schön
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#10

20.03.2020, 11:26

noch eine kurze Frage, ich rechne hier Wahlverteiger ab und nicht Pflichtverteiger oder?

Wir haben mehrere Akten von diesem Mandanten (Pflichtverteidiger). Diesmal kam er mit der Sache auf uns zu.
Zuletzt geändert von Jeana am 20.03.2020, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.
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