RA-Kosten für Auftrag Titulierung Unterhalt
Verfasst: 13.03.2020, 10:33
Hallo liebe Foreno-Gemeinde,
vielleicht könnt ihr mir in folgender Angelegenheit weiterhelfen oder einen Tipp geben:
Auf Veranlassung und Wunsch der Gegenseite hat unser Mandant seine Unterhaltsverpflichtung notariell titulieren lassen, wobei die Gegenseite zugestimmt hat, die Kosten, die im Zuge dieser Titulierung entstehen werden, zu übernehmen. Das sind in erster Linie ja die Kosten des Notariats.
Nun möchte meine Chefin von mir wissen, ob auch sie für die Beauftragung des Notariats und Überlassung der bisherigen Korrespondenz nach dorthin zwecks Erstellung eines Entwurfes eine Gebühr in Ansatz bringen kann. Sie denkt da an eine Terminsgebühr o.ä. Da ich erst seit kurzer Zeit mit Familienrecht zu tun habe, gebe ich die Frage mal weiter
Meine bisherige Recherche hat nichts ergeben.
LG KatharinaF
vielleicht könnt ihr mir in folgender Angelegenheit weiterhelfen oder einen Tipp geben:
Auf Veranlassung und Wunsch der Gegenseite hat unser Mandant seine Unterhaltsverpflichtung notariell titulieren lassen, wobei die Gegenseite zugestimmt hat, die Kosten, die im Zuge dieser Titulierung entstehen werden, zu übernehmen. Das sind in erster Linie ja die Kosten des Notariats.
Nun möchte meine Chefin von mir wissen, ob auch sie für die Beauftragung des Notariats und Überlassung der bisherigen Korrespondenz nach dorthin zwecks Erstellung eines Entwurfes eine Gebühr in Ansatz bringen kann. Sie denkt da an eine Terminsgebühr o.ä. Da ich erst seit kurzer Zeit mit Familienrecht zu tun habe, gebe ich die Frage mal weiter
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LG KatharinaF