Zusätzliche Gebühr für Prüfung Erfolgsaussichten Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Amy08
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#1

11.03.2020, 14:55

Hallo zusammen :wink1

Ich hätte da mal wieder eine Frage...

Wir waren in einer Angelegenheit außergerichtlich tätig und haben hier, da diese sehr umfangreich war, eine 1,5 Geschäftsgebühr abgerechnet. Wir haben die Rechtsschutzversicherung anschließend um Deckungszusage für die 1. Instanz gebeten. Diese hat zur Prüfung um Vorlage eines Klageentwurfs gebeten. Diesen hat mein Chef dann auch angefertigt und ist zu dem Entschluss gekommen, dass alles zu lückenhaft ist und er bei der Rechtsschutzversicherung keine Aussicht auf Erfolg geben kann. Da das Prozessrisiko somit zu hoch war, hat der Mandant entschieden, dass keine Klage eingereicht werden soll.

Mein Chef möchte nun wissen, ob wir hier eine zusätzliche Gebühr für den Klageentwurf bekommen, oder eine Erhöhung der Geschäftsgebühr. Ich bin der Meinung, dass wir keine weiteren Gebühren hierfür bekommen, da wir ja bereits eine 1,5 Geschäftsgebühr abgerechnet haben und die Klage ja auch noch nicht anhängig war :kopfkratz

Wie seht ihr das?
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Adora Belle
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#2

11.03.2020, 15:33

Bei Klageauftrag 0,8 VG 3101, ohne Klageauftrag könnt Ihr mE die Geschäftsgebühr erhöhen. Das ist auch günstiger, weil von der VG nach Anrechnung nur 0,05 übrig bliebe.
Amy08
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#3

18.03.2020, 14:52

Vielen Dank für die Antwort :thx
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