Hallo zusammen,
wir vertreten einen Insolvenzverwalter. Dieser macht gegenüber den zwei Geschäftsführern Anfechtungsansprüche geltend. Wir haben uns außergerichtlich verglichen. Jetzt stellt sich mir die Frage bekommt der Mandant (Insolvenzverwalter) eine oder zwei Rechnungen. Es waren ja schließlich zwei Gegner die unabhängig von einander außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert wurden.
Viele Grüße
eine oder zwei Rechnungen?????
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Lagen der Anfechtung dieselben Ansprüche bzw Forderungen zugrunde?
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Dann ist es nur eine Angelegenheit. Ihr könnt die Forderung doch nur einmal geltend machen. Hättet ihr geklagt, hättet ihr doch auch nur eine Klage gegen beide GF erhoben.