Scheidung abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Amy08
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#1

06.03.2020, 11:59

Hallo zusammen :wink1

Ich soll eine Scheidung abrechnen und bräuchte dringend eure Hilfe, da ich so etwas seit meiner Ausbildung nicht mehr abgerechnet habe :kopfkratz

Der Verfahrenswert wurde laut Notiz meines Chefs wie folgt festgesetzt:

Scheidung: 8.790 EUR
Versorgungsausgleich: 5.264 EUR

Ich würde nun wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr aus 14.054 EUR
1,2 Terminsgebühr aus 14.054 EUR
1,0 Einigungsgebühr aus 5.264 EUR
Fahrtkosten + Abwesenheitsgeld
PTP
MwSt

Stimmte diese Rechnung so?

Ich habe in anderen Beiträgen etwas von einer 0,8 Verfahrensgebühr gelesen, verstehe aber nicht so recht, wofür ich diese nehmen darf und aus welchem Streitwert?

Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Hilfe! :lol:
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Birne
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#2

06.03.2020, 12:03

Hallo Amy,

war es eine einfache Scheidung oder woraus ergibt sich die Einigungsgebühr?
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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#3

06.03.2020, 12:08

Es war eine einfache Scheidung, es fand ein Termin statt und die Ehe wurde geschieden. Ehrlich gesagt, habe ich gar keine Ahnung von Familiensachen, daher dachte ich, dass man automatisch eine Einigungsgebühr für den Versorgungsausgleich bekommt :patsch
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#4

06.03.2020, 12:28

Dann entstehen in eurem Fall lediglich nur die Verfahrensgebühr und Terminsgebühr aus dem von dir angegeben Streitwert ;)

Wegen der Fahrtkosten und Abwesenheitspauschale ergibt es sich nicht aus deinem Sachverhalt, ob ihr bei einem auswärtigen Gericht wart! Da muss ich tatsächlich passen! :ka
Wir sind überwiegend an unserem Gericht vor Ort tätig, um die Eheleute glücklich zu machen :mrgreen:
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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#5

06.03.2020, 12:34

Und in welchem Fall würde die 0,8 Verfahrensgebühr zusätzlich anfallen? :kopfkratz

Sorry, das hatte ich vergessen dazu zu schreiben, der Termin war bei einem auswärtigen Gericht :)
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Birne
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#6

06.03.2020, 12:40

Eine 0,8 Verfahrensgebühr ist dann zu berücksichtigen, wenn es einen Vergleichsmehrwert gibt! Das sollte aber bei einfachen Scheidungen nicht vorkommen ;)
Du musst nicht verrückt sein, um hier zu arbeiten. Wir bringen dir das bei. :hofnarr
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#7

06.03.2020, 12:42

Achso :-D

Vielen Dank für die schnelle Hilfe! :thx
Feldhamster
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#8

06.03.2020, 14:23

Wird der Versorgungsausgleich durchgeführt, entsteht keine Einigungsgebühr.

Verzichten die Parteien wechselseitig auf Durchführung des Versorgungsausgleichs entsteht jedoch eine Einigungsgebühr.

Nur als Hinweis, da du nichts weiter zum Versorgungsausgleich geschrieben hast.
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