Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lena!!!
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#1
06.03.2020, 10:08
Hallo
ich zerbrecher mir grad den Kopf und weis nicht so recht wie genau die die Kostenfestsetzung beantragen soll
. Der Fall verlief so:
Wir vertreten drei Mandanten in der selben Angelegenheit (Beklagte 2, 3 und 4). Diese wurden verklagt. Nun wurde unabhängig von der Klage ein Vergleich geschlossen. Beklagter 4 war am Vergleich nicht beteiligt. In diesem Vergleich wurde vereinbart, dass zwei unserer Mandanten 2 und 3 keinen Kostenantrag stellen werden. Und der Klager die Klage zurück nimmt. Da wir ja obsiegt haben, muss ich für den Beklagten 4 einen Kostenantrag stellen.
Wie berechne ich die Gebühr nach 1008 VV RVG.
Variante 1.
1, 3 Verfahrengebühr
Auslagen MWST
Variante 2.
1, 3 Verfahrensgebühr
0,6 Erhöhung nach 1008
Auslagen+ MWST
davon 1/3 Anteil
Viele Grüße
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Anahid
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#2
06.03.2020, 10:22
Variante 2 ist die richtige
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Lena!!!
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#3
06.03.2020, 11:10
Danke.
Hast du auch einen Vorschrift dafür.
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Anahid
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#4
06.03.2020, 11:10
Nein, hab ich nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.