Selbstbeteiligung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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ksuscha
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#1

05.03.2020, 17:13

Liebe Kollegen,

wir haben gestern ein Mandat übernommen bgzl. einer sozialrechtlichen Klage. Der Mdt hat schon selbst Klage erhoben und Chef soll sich beim SG bestellen, Akteneinsicht machen und dann die Klage begründen.

Chef hat bei der RSV im Beisein der Mdt angerufen und wegen Rechtsschutz und SB nachgefragt. Die RSV hat gebeten den Fall einzureichen, was wir getan haben. Dem Mdt haben wir seine 400 € SB in Rechnung gestellt. Der Mdt weigert sich nun die SB zu zahlen und ist der Auffassung, dass die Abrechnung des SB erst zum Ende des Verfahrens erfolgen darf. Ich halte das für Unsinn. :kopfkratz

Chef will SB immer sofort, da erfahrungsgemäß die Zahlungsmoral des Mdt nach Abschluss des Verfahrens abnimmt.

Wann fordert ihr den SB von Mandanten? Vor Abschluss des Verfahrens oder nach Abschluss des Verfahrens? Wie verhaltet ihr euch?

LG
Ksuscha
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Adora Belle
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#2

05.03.2020, 17:28

Ihr rechnet nicht die SB ab, sondern Ihr nehmt einen Vorschuss auf die anfallenden Gebühren. Das dürft Ihr gemäß §9. Und bei solchem Verhalten des Mandanten schon am Anfang des Mandats würde ich dringend dazu raten.
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Muschel
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#3

06.03.2020, 09:33

Wenn Mandanten eine Selbstbeteiligung haben, rechnen wir auch immer gleich einen Vorschuss unserer Gebühren mit der RSV ab und fordern den SB-Betrag vom Mandanten. Sollten die Verfahrenskosten von der Gegenseite übernommen werden, bekommt er ja ggf. seine SB zurück.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
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Anahid
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#4

06.03.2020, 10:21

Machen wir genauso wie Muschel.
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ksuscha
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#5

06.03.2020, 19:57

Danke fürs Mut machen und Rückenstärken. WIr machen es eigentlich immer genauso und der Chef hat jetzt mit dem Mdt vier Raten á 100 € vereinbart. Mal sehen, ob die Raten pünktlich kommen.
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