Anhörung zu einem vorläufigen Berufsverbot eines Anwalts

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Stephie83
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#1

04.03.2020, 13:42

Hallo Ihr Lieben,

hat jemand von Euch Erfahrung bei der Abrechnung von einem anwaltlichen Berufsverbot wegen Vermögensverfall?

Unser Mandant sollte auf eine Anhörung zum Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall bei der RAK Stellung nehmen.
Mit unserem Schreiben konnten wir den Vorwurf abwenden und die Angelegenheit wurde eingestellt.

Weiß jemand von Euch wie man solche Verfahren gebührenrechtlich abrechnet?

Nach Aussage meines Chefs würden solche Verfahren wie ein verwaltungsgerichtliches Vorverfahren (Nr. 2300) abgerechnet werden.

Viele Grüße
Stephie
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Adora Belle
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#2

04.03.2020, 13:58

Teil 6 Abschnitt 2, Vorbemerkung 6.2 Abs.2 verweist auf Teil 2. D.h. ja, 2300 ist richtig.
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