KFA und Gerichtskosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#11

05.03.2020, 16:44

pitz hat geschrieben:
05.03.2020, 14:17
icerose hat geschrieben:
05.03.2020, 14:06
... hat geschrieben:
04.03.2020, 16:06
Du meinst, wenn dem Rechtspfleger das Gesetz egal ist setzt er sie dazu.
Es ist dem Gericht nach §308 ZPO untersagt etwas zuzusprechen was nicht beantragt ist.
Ich weiß das, aber es kommt schon ab und an mal vor (selbst ich hab den Satz schon mal gelesen, obwohl er nicht im Antrag stand). Mir würde es auch nie in den Sinn kommen, gegen so eine Entscheidung vorzugehen - eben mit Blick auf den Zeitfaktor. Außerdem wäre das nicht unerheblicher und völlig sinnfreier Aufwand.

Und: Es kommt vor, dass ich Kfb´e bekomme, wo der Kfa dran hängt. Da spart wohl auch jemand Zeit. Ich würde es gut finden, wenn das KFV so praktiziert würde, wie 13 es (bis es nicht mehr ging) gemacht hat. Immerhin gibt es ein Rechtsmittel gegen Kfb. Wenn was unklar ist, kann das auch so gelöst werden. Das würde so vielen Leuten Zeit sparen - sollte der Gesetzgeber mal drüber nachdenken. Von Portokosten ganz zu schweigen.
Im Kontext vom beA zieht das Argument der Portokosten aber nicht (mehr). :pfeif
Stimmt, Pitz, aber bis das wirklich von allen genutzt wird, vergehen noch ein paar Jahre. ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 597
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#12

05.03.2020, 16:51

Guter Punkt! :mrgreen:
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#13

05.03.2020, 17:16

Ich kenne die Argumente für die anhörungslose Festsetzung. Als ich noch Anwärter war wurde dies bei meinem Ausbildungsgericht auch genauso praktiziert.
Als ich dann selbst in die Praxis gekommen bin, habe ich diese Verfahrensweise aber nicht übernommen. Ich kann die Hintergedanken zwar verstehen, finde sie aber letztlich nicht überzeugend.

Die Gewährung rechtlichen Gehörs ist im Grundsetz verankert und daher ein von der Gerichten besonders zu achtendes Recht. Die Aushöhlung dieses Rechtes allein aus Gründen der Verfahrenserleichterung halte ich daher für unzulässig. Es ist auch nicht Sinn der Sache dieses erst im Beschwerdeverfahren nachzuholen.
Zudem gibt es durchaus - beachtenswerte - Einwände die der Antragsgegner vorbringen könnte, wie z.B. ein mangelnden Rechtschutzbedürfnisses aufgrund bereits erfolgter Zahlung (vgl. OLG Celle, 2 W 221/18) oder ein Rechtsmissbrauch (vgl. BGH, VI ZB 59/11).
Es ist m.E. daher grob fehlerhaft ohne Anhörung zu entscheiden, nur weil in 99% Fälle von Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs kein Gebrauch gemacht wird. Dies rechtfertigt in keiner Weise das Recht aufs rechtliches Gehör vor der Entscheidung gänzlich zu übergehen.
Es besteht auch ein Recht darauf, dass sich in der Entscheidung mit unbegründeten oder gar unsinnigen Einwänden beschäftigt wird (ggf. in der entsprechenden Kürze). Es steht dem Gericht nicht zu zu vermuten, dass keine Einwände zu bestehen.
Es ist m.E. auch grob unbillig den Antragsgegner von Anfang an auf die Möglichkeit eines Rechtsmittels zu verweisen, da durch dessen Einlegung weitere Kosten entstehen könnten.

Wenn alles so klar ist könnten sich - gerade rechtsanwaltlich vertretene - Parteien in vielen Fällen auch außergerichtlich über die Kostenzahlung verständigen, ohne sich des Kostenfestsetzungsverfahrens zu bedienen. Das wäre für alle noch einfacher und schneller. :pfeif
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#14

07.03.2020, 09:39

... hat geschrieben:
05.03.2020, 17:16
Wenn alles so klar ist könnten sich - gerade rechtsanwaltlich vertretene - Parteien in vielen Fällen auch außergerichtlich über die Kostenzahlung verständigen, ohne sich des Kostenfestsetzungsverfahrens zu bedienen. Das wäre für alle noch einfacher und schneller. :pfeif
D'accord, aber wer macht das schon... :roll:

Im Übrigen bin ich voll bei Dir, nachdem unser OLG die ältere Rechtsprechung gecancelt hat. Wer will sich schon laufend vom RM-Gericht aufheben lassen... :mrgreen: Ich hatte meine Erledigungsweise nach der Entscheidung umgestellt und bin genauso verfahren, wie Du es geschildert hast. Die ältere Rspr. hat sich m.W. nach auch nicht wiederholt, so dass die Rechtslage inzwischen einhellig bewertet wird.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
icerose
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12464
Registriert: 04.06.2007, 16:57
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Software: Advoware
Wohnort: mein Büro in Berlin

#15

09.03.2020, 08:47

13 hat geschrieben:
07.03.2020, 09:39
... hat geschrieben: ↑
05.03.2020, 17:16
Wenn alles so klar ist könnten sich - gerade rechtsanwaltlich vertretene - Parteien in vielen Fällen auch außergerichtlich über die Kostenzahlung verständigen, ohne sich des Kostenfestsetzungsverfahrens zu bedienen. Das wäre für alle noch einfacher und schneller. :pfeif

D'accord, aber wer macht das schon... :roll:
Ich praktiziere das, wann immer es geht. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#16

09.03.2020, 11:28

:applaus Löbliche Ausnahmen bestätigen die Regel... :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#17

09.03.2020, 11:32

Wenn es nur um Gerichtskosten geht, mach ich das auch. Wenn aber Anwaltskosten mit Fahrtkosten etc. dazu kommen und/oder Fotokopien, dann lass ich das. In 99 % der Fälle kommt irgendeine schwachsinnige Argumentation der Gegenseite, der man wieder mit Rechtsprechung entgegentreten muss. Da wäre außergerichtlich eh nix zu machen. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#18

09.03.2020, 12:07

Dem ist zuzustimmen. Selbst bei einem KFV wird schon von jeher nie ohne Anhörung gearbeitet, weil selbst dort diese schwachsinnigen Einwände vorgebracht werden. Bestes Beispiel aus jüngerer Zeit: Das Bestreiten der Gültigkeit der Entfernungstabelle von Schneider bei den Reisekosten. Ein Versuch, ohne KFV bei einem Antrag mit Reisekosten auszukommen, wird daher nahezu regelmäßig scheitern.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#19

09.03.2020, 12:12

13 hat geschrieben:
09.03.2020, 12:07
Bestes Beispiel aus jüngerer Zeit: Das Bestreiten der Gültigkeit der Entfernungstabelle von Schneider bei den Reisekosten.
Na die haben mir aber auch schon Kollegen von Dir gestrichen, die dann ausführten, dass die Tabelle sich wohl an Routenplanern orientiert, man aber, wenn man anders fährt, 2 km einspart usw. :augenreib Da hab ich dann auch aufgegeben zu diskutieren. :roll:
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
...
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 669
Registriert: 01.12.2017, 19:11
Beruf: Rpfl.
Wohnort: Niedersachsen

#20

09.03.2020, 12:36

Anahid hat geschrieben:
09.03.2020, 11:32
Wenn es nur um Gerichtskosten geht, mach ich das auch. Wenn aber Anwaltskosten mit Fahrtkosten etc. dazu kommen und/oder Fotokopien, dann lass ich das. In 99 % der Fälle kommt irgendeine schwachsinnige Argumentation der Gegenseite, der man wieder mit Rechtsprechung entgegentreten muss. Da wäre außergerichtlich eh nix zu machen. :roll:
Ich finde es löblich, dass (zumindest vereinzelt) in eindeutigen Fällen versucht wird das KFV zu vermeiden. :respekt

Das unsinnige Einwendungen (insbesondere zu Reisekosten) leider immer wieder kommen kenne ich auch. Da finde ich es verständlich, dass man nicht versuchen will es außergerichtlich zu regeln.
Bei mir werden derartige Einwendungen auch überhaupt nicht mehr vorab der Gegenseite mitgeteilt. Im Beschluss gibt es einen Standardsatz warum die Kosten erstattungsfähig sind und der Antragsteller bekommt die Einwendungen mit dem Beschluss zur Kenntnis übersandt.
Dann spart sich der Antragsteller ggf. eine überflüssige Stellungnahme und ich hab die Akte einmal weniger auf dem Tisch. :mrgreen:

Umgekehrt werden aber auch ständig zu viel Reisekosten geltend gemacht. Das nur fiktive Reisekosten (in erstattungsfähiger Höhe) geltend gemacht werden ist (zumindest hier) eher die Ausnahme.
Antworten