Hallo,
unsere Mandantin hatte einen Verkehrsunfall (sie wurde angefahren). Außergerichtlch haben wir den Schaden (Schmerzensgeld, vermehrte Bedürfnisse, etc.) nur dem Grunde nach geltend gemacht. Die Regulierung wurde abgelehnt.
Jetzt haben wir eine Klage erstellt.
1. Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin ein in der Höhe in das Ermessen des Gerichts gestelltes Schmerzensgeld nebst 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem......sowie Schadensersatz in Höhe von ........ EUR nebst 5% Punkte Verzugszinsen seit dem ...... zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, der Klägerin den künftigen materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr aus dem Vorfall vom ........ noch entsteht, soweit er nicht auf die Träger der Sozialversicherung übergangen ist.
...sowie die üblichen Klageanträge.
Der Streitwert soll vom Gericht bestimmt werden.
Jetzt meine Frage...kann ich den außergerichtlichen Verzugsschaden in der Klage geltend machen? Wenn ja, mit welchem Streitwert?
LG
Geltendmachung außergerichlicher Vezugsschaden in Klage
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Wir haben ja keinen Betrag gefordert, sondern nur dem Grude nach geltend gemacht.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Dann müsst Ihr den Streitwert schätzen. Für die vorgerichtliche Tätigkeit sind auf jeden Fall Gebühren entstanden, die als Schadensersatz geltend gemacht werden können. Dann muss das halt in der Klage entsprechend begründet werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.