Kostenfestsetzung nach Vergleich
Verfasst: 03.03.2020, 10:52
Hallo zusammen,
ich komme irgendwie nicht weiter. Wir haben in der Sache zuerst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gemacht. Danach das Mahnverfahren eingeleitet. Gegen den Mahnbescheid hat der Beklagte dann Widerspruch eingelegt und es ging vors Amtsgericht. Dort haben wir beantragt, die Beklagte zu verurteilen, EUR 4.200,00 an Hauptforderung nebst Zinsen und die vorgerichtlihen Anwaltskosten zu zahlen. Im schriftlichen Verfahren haben sich dann die Parteien durch Vergleich wie folgt geeinigt:
1. Die Bekalgte zahlt an den Kläger EUR 2.500,00
2. Damit sind alle Forderunge der Parteien gegeneinander aus dem streitgegenständlichen Bauvorhagen erlegt.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.
Ich hab der Beklagtenseite unsere Kostennote geschickt. Dort habe ich das außgergerichtliche Verfahren mit einer 1,3 Verfahrensgebühr, Auslagen MWSt in Ansatz gebracht. Ferner dann das gerichtliche Verfahren 1,3 VG, 1,2 VG und eine 1,0 EG unter Anrechnung gem. Nr.: 2300. Die Gegenseite hat nicht gezahlt. Nunmehr müsste ich Kostenfestsetzung beantragen. Aber was mache ich dann mit dem außergerichtlichen Verfahren?
Liebe Grüße
ich komme irgendwie nicht weiter. Wir haben in der Sache zuerst ein außergerichtliches Aufforderungsschreiben gemacht. Danach das Mahnverfahren eingeleitet. Gegen den Mahnbescheid hat der Beklagte dann Widerspruch eingelegt und es ging vors Amtsgericht. Dort haben wir beantragt, die Beklagte zu verurteilen, EUR 4.200,00 an Hauptforderung nebst Zinsen und die vorgerichtlihen Anwaltskosten zu zahlen. Im schriftlichen Verfahren haben sich dann die Parteien durch Vergleich wie folgt geeinigt:
1. Die Bekalgte zahlt an den Kläger EUR 2.500,00
2. Damit sind alle Forderunge der Parteien gegeneinander aus dem streitgegenständlichen Bauvorhagen erlegt.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs.
Ich hab der Beklagtenseite unsere Kostennote geschickt. Dort habe ich das außgergerichtliche Verfahren mit einer 1,3 Verfahrensgebühr, Auslagen MWSt in Ansatz gebracht. Ferner dann das gerichtliche Verfahren 1,3 VG, 1,2 VG und eine 1,0 EG unter Anrechnung gem. Nr.: 2300. Die Gegenseite hat nicht gezahlt. Nunmehr müsste ich Kostenfestsetzung beantragen. Aber was mache ich dann mit dem außergerichtlichen Verfahren?
Liebe Grüße