Unfallsache mit Schmerzensgeld

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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charlie20
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#1

27.02.2020, 13:26

Guten Tag,
leider habe ich solch eine Sache noch nicht abgerechnet und brauchte Eure Hilfe.
Ich habe hier eine Unfallsache /Schmerzensgeld. Die Versicherung hat den Schaden aus der Unfallsache den geforderten Betrag 712,44 € an den Mandanten gezahlt. Nun haben wir auch noch Schmerzensgeld in der Sache angefordert. Versicherung hat 1000,00 € gezahlt und wir haben 2000,00 € gefordert. Die restlich 1000 € wurden dann auch gezahlt und Mdt hat eine Vergleichsabfindungserklärung unterschrieben . Nun soll ich eine Re. an die Versicherung erstellen
Muss ich nun für den Gegenstandwert beide Beträge zusammenziehen?
Bekomme ich auch eine Einigungsgebühr über das Schmerzensgeld?

Gegenstandswert: 2.712,44 € oder (2000,00 € Schmerzensgeld + 712,44 Schadenfall)
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 261,30 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 281,30 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 53,45 €
zu zahlender Betrag 334,75 €

:thx
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Anahid
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#2

27.02.2020, 14:21

Um dazu was zu sagen, muss ich erst einmal den Sachverhalt entwirren.

Wer hat den Schadensersatz von 712,44 € geltend gemacht? Der Mandant direkt bei der Versicherung oder Ihr? Wenn die Versicherung an den Mandanten zahlt, würde ich jetzt eher davon ausgehen, dass er den Schadensersatz selbst reguliert hat.

Es kommt in Unfallsachen bei der Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers nicht darauf an, was Du fordert, sondern darauf, was Du bekommst. So wie ich das sehe, habt Ihr 2.000 € gefordert und 2.000 € erhalten, oder?
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charlie20
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#3

02.03.2020, 11:37

Hallo Anahid,
wir haben den Schadensersatz geltend gemacht und die Zahlung erfolgte an den Mandanten. Wir hatten zuerst 2000,00 € gefordert VS meinte 1000,00 wären ausreichend. Nach Schriftverkehr wurden schliesslich 2000,00 gezahlt.
Wäre denn hier nur der Unfallschaden nur abzurechnen 712,44 €?
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Anahid
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#4

02.03.2020, 11:53

Nein, wenn Ihr den Schadensersatz und das Schmerzensgeld gefordert habt, liegt Dein SW bei 2.712,44 €. Nur weiß ich nicht, warum Du überlegst eine EG zu erhalten? Ihr habt das erhalten, was gefordert wurde; dass man dafür mal verhandeln muss, ist unser tägliches Brot, aber deswegen gibt es doch dafür keine EG. :kopfkratz
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charlie20
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#5

08.03.2020, 15:45

Hallo Anahid,

zuerst danke für Deine Antwort.
Nun habe ich die Re meinem Chef vorgelegt und dieser meinte, dass eine Vergleichsgebühr entstanden ist. Sachverhalt, ist richtig wie ich ihn bei meiner Frage beschrieben habe.Jetzt bin ich total verunsichert.

Gegenstandswert: 2712,44
2300
7002
7008
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#6

09.03.2020, 09:24

Und weshalb meint dein Chef hier, dass eine Vergleichsgebühr entstanden sein soll? Er wollte 2.000,00 Euro für das Schmerzensgeld und hat diese auch bekommen. :kopfkratz
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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