Streitwert höher als Vergleichswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jeana
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#1

26.02.2020, 12:01

Der Gütetermin wurde aufgehoben. Es kam ein Beschluss vom Gericht mit folgendem Abschlusssatz.

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 11.954,64 € und für den Vergleich auf 15.936,00 € festgesetzt.

Wie rechne ich das jetzt ab?


:thx
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Adora Belle
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#2

26.02.2020, 12:05

Also
1. ist nicht der Streitwert höher, sondern der Vergleichswert (Überschrift ist falsch)
und
2. ist das ein ganz normaler Mehrvergleich.

Bitte schreib erstmal Deinen Lösungsansatz auf. Was genau ist Dir unklar?
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