Hallo zusammen
Ich habe eine Frage wegen einer Streitwertfestsetzung in einer Mietsache. Der Streitwert des Verfahrens wurde auf 7.200 € festgesetzt. Dabei entfällt ein Betrag in Höhe von 5.300 € auf die Klageforderung und zwei weitere Teilbeträge in Höhe von 1.300 € und 600 € auf die beiden hilfsweise zur Aufrechnung gestellten Gegenforderungen. Ist es dann richtig, dass ich die 3100 Verfahrensgebühr nach einem Wert von 5.300 € (Klageforderung) abrechne und die Terminsgebühren nach einem Wert von 7.200 € ?
Oder kann ich alles nach einem Wert von 7.200 € abrechnen? Bin mir da gerade unsicher.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Streitwertfestsetzung mit Aufrechnung
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die TG kann niemals nach einem höheren Wert anfallen als die VG. Hilfsweise Aufrechnungsbeträge sind mit der Klageforderung zu addieren, sodass also auch für die VG nach einem Streitwert von 7200 € abzurechnen ist.
Außerdem schreibst Du selbst, dass der Wert des Verfahrens so festgesetzt wurde. Wie kommst Du dann darauf, dass Deine VG nach einem niedrigeren Wert als dem festgesetzten angefallen sein könnte?
Außerdem schreibst Du selbst, dass der Wert des Verfahrens so festgesetzt wurde. Wie kommst Du dann darauf, dass Deine VG nach einem niedrigeren Wert als dem festgesetzten angefallen sein könnte?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Danke für die schnelle Antwort ich weiß auch nicht, ich hatte die Abrechnung nach dem Wert 7.200 vorbereitet. Aber irgendwann kam ich ins Grübeln über die Formulierung wegen der Klageforderung und je mehr man drüber nachdenkt desto mehr verwirrt man sich manchmal selbst
Aber wie meistens ist der erste Gedanke doch der richtige. Danke nochmal!
Aber wie meistens ist der erste Gedanke doch der richtige. Danke nochmal!