KFA, mehrere Auftraggeber aus verschiedenen Orten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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StarsinEyes
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#1

24.02.2020, 15:54

Hallo Ihr Lieben,

ich habe heute wieder mal einen spezielleren Fall auf dem Tisch, bei dem ich schier überfragt bin. Wahrscheinlich wissen einige von euch auf anhieb wo ich ganz einfach die Antwort finde, ich leider nicht. :-?

Wir haben geklagt und verloren gegen die 5 Beklagten. Die Beklagten kommen u. a. aus dem Gerichtsort (München), aus Italien und aus anderen Orten die außerhalb des Gerichtsbezirks liegen. Alle fünf wurden aber vom gleichen Anwalt vertreten. Dieser beantragt jetzt im KfA Fahrtkosten von 440 km. Der Anwalt selbst hat seinen Sitz außerhalb des Gerichtsbezirks (221 km). Wie verhält es sich denn jetzt hier. Kann der Anwalt die Kosten von seiner Kanzlei zum Gericht abrechnen oder evtl doch nur die für den im Gerichtsbezirks weitentfernteste Ort, was 43 km einfach ausmachen würde? Dass er die Kosten für den aus Italien abrechnen kann, glaube ich jetzt mal nicht. Die Beklagten selbst sind (abgesehen der aus München) 128 km, 216 und 23 km (einfache Fahrt) vom Gerichtsort entfernt. Wie ich das sehe, resultieren die 440 km wohl aus dem Fahrtweg seiner Kanzlei zum Gericht.

Danke schon mal .
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Adora Belle
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#2

24.02.2020, 16:13

Aber der aus Italien darf sich einen RA irgendwo in Deutschland aussuchen, und ist nicht auf einen mit Sitz innerhalb des Gerichtsbezirks verwiesen. Insofern werdet Ihr in den sauren Apfel beißen müssen. Trost ist vielleicht, dass die Entfernung München - Flensburg mehr als doppelt so weit, und trotzdem erstattungsfähig wäre. Und dass Ihr mit einem RA für 5 Gegner sehr viel billiger kommt, als wenn möglicherweise noch mehrere RAe erstattungsfähige Vergütung anmelden würden.
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