Seite 1 von 1

Gebühren Strafantrag gegen Mandanten

Verfasst: 21.02.2020, 10:09
von RajaMaja
Hallöchen,

wir haben gegen unseren Mandanten Strafantrag gestellt, da er unsere Kostenrechnung nicht beglichen hat (zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte er bereits die Vermögensauskunft abgegeben). Nachdem er Post von der STA erhalten hat möchte er nun unsere Kosten nächste Woche begleichen. Mein Chef fragt nun nach, ob er für die Einleitung des Strafantrages noch eine Gebühr erhält. Würde die 4302 abrechnen :kopfkratz

Re: Gebühren Strafantrag gegen Mandanten

Verfasst: 21.02.2020, 10:14
von Adora Belle
Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?

Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.

Re: Gebühren Strafantrag gegen Mandanten

Verfasst: 21.02.2020, 13:56
von Anahid
Adora Belle hat geschrieben:
21.02.2020, 10:14
Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?

Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.
Und für einen Anwalt, der gegen den eigenen Mandanten Strafantrag stellt, ggf. sogar strafbar wegen Verletzung der Schweigepflicht.
Bild