Gebühren Strafantrag gegen Mandanten
Verfasst: 21.02.2020, 10:09
Hallöchen,
wir haben gegen unseren Mandanten Strafantrag gestellt, da er unsere Kostenrechnung nicht beglichen hat (zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte er bereits die Vermögensauskunft abgegeben). Nachdem er Post von der STA erhalten hat möchte er nun unsere Kosten nächste Woche begleichen. Mein Chef fragt nun nach, ob er für die Einleitung des Strafantrages noch eine Gebühr erhält. Würde die 4302 abrechnen
wir haben gegen unseren Mandanten Strafantrag gestellt, da er unsere Kostenrechnung nicht beglichen hat (zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte er bereits die Vermögensauskunft abgegeben). Nachdem er Post von der STA erhalten hat möchte er nun unsere Kosten nächste Woche begleichen. Mein Chef fragt nun nach, ob er für die Einleitung des Strafantrages noch eine Gebühr erhält. Würde die 4302 abrechnen