Hallöchen,
wir haben gegen unseren Mandanten Strafantrag gestellt, da er unsere Kostenrechnung nicht beglichen hat (zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte er bereits die Vermögensauskunft abgegeben). Nachdem er Post von der STA erhalten hat möchte er nun unsere Kosten nächste Woche begleichen. Mein Chef fragt nun nach, ob er für die Einleitung des Strafantrages noch eine Gebühr erhält. Würde die 4302 abrechnen
Gebühren Strafantrag gegen Mandanten
- Adora Belle
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Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?
Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.
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- Anahid
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Und für einen Anwalt, der gegen den eigenen Mandanten Strafantrag stellt, ggf. sogar strafbar wegen Verletzung der Schweigepflicht.Adora Belle hat geschrieben: ↑21.02.2020, 10:14Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?
Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.