Gebühren Strafantrag gegen Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
RajaMaja
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 44
Registriert: 27.10.2016, 12:12
Beruf: ReNo

#1

21.02.2020, 10:09

Hallöchen,

wir haben gegen unseren Mandanten Strafantrag gestellt, da er unsere Kostenrechnung nicht beglichen hat (zum Zeitpunkt der Beauftragung hatte er bereits die Vermögensauskunft abgegeben). Nachdem er Post von der STA erhalten hat möchte er nun unsere Kosten nächste Woche begleichen. Mein Chef fragt nun nach, ob er für die Einleitung des Strafantrages noch eine Gebühr erhält. Würde die 4302 abrechnen :kopfkratz
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

21.02.2020, 10:14

Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?

Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

21.02.2020, 13:56

Adora Belle hat geschrieben:
21.02.2020, 10:14
Seid Ihr der Ansicht, der Mandant hat Euch beauftragt? Oder meint Ihr, Ihr könnt für die Eigenvertretung in Strafsachen Gebühren geltend machen? Woher soll denn hier ein Erstattungsanspruch rühren?

Die Strafanzeige ist für die Verfolgung einer zivilrechtlichen Forderung nicht notwendig und auch nur im Ausnahmefall sinnvoll.
Und für einen Anwalt, der gegen den eigenen Mandanten Strafantrag stellt, ggf. sogar strafbar wegen Verletzung der Schweigepflicht.
Bild
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten