Vergleichsmehrwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BärbelBW
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#1

20.02.2020, 16:58

Hallo,
ich steh mir gerade wieder selber im Weg.
Ich hab zwei rechtshängige Verfahren. Es geht einmal um Räumung und das zweite Verfahren um Zutrittsgewährung zur Wohnung.
Im Räumungsverfahren wurde verhandelt. Da der Vermieter unserem Mandanten keinen Schlüssel zur Wohnung aushändigte wurde das Verfahren wegen Zutrittsgewährung anhängig gemacht. Bei der Verhandlung im Verfahren wegen Zutrittsgewährung wurde die Sache wegen Räumung mit verglichen so dass ich einen Vergleichsmehrwert habe.

Räumungsverfahren Verfahrenswert 6.500,00
1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
MWst.

Zutrittsgewährung Verfahrenswert 500,00, Vergleichsmehrwert € 6.500,00
1,3 VG aus 500,00
1,2 TG aus 500,00
1,0 EG aus 7.000,00
Auslagen
Mwst.

Ist die Abrechnung Zutrittsgewährung so richtig oder muss ich nach § 15 RVG anrechnen

danke für eure Hilfe

LG Bärbel
Viele Grüße
Bärbel
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Adora Belle
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#2

20.02.2020, 17:14

Ist richtig, wenn im Räumungsverfahren auch bereits ein Termin stattfand. Ansonsten müsste auch die TG im anderen Verfahren aus dem Gesamtwert abgerechnet werden.
BärbelBW
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#3

22.02.2020, 15:40

Vielen Dank.
Viele Grüße
Bärbel
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