Anrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anno
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#1

20.02.2020, 08:11

Guten morgen zusammen,

ich bin Berufsrückkehrer und verstehe die Anrechnung noch nicht ganz. Folgende Problematik: ich habe eine 1,3 Geschaefts-, 0,5 Mahnbescheids- und 1,3 Verfahrensgebuehr. Wie nehme ich die Anrechnung vor?

Danke vorab
Anno
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Liesel
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#2

20.02.2020, 12:35

Ein kleiner Vorschlag wäre nicht schlecht. ;)

Was meinst du mit der 0,5-Mahnbescheidsgebühr? Widerspruch gegen MB?
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Anno
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#3

20.02.2020, 19:20

Ich meinte die 3307 rvg Gebuehr ... sorry :-)
Anno
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#4

21.02.2020, 08:05

Sorry ... ich meine die 0,5 gebuhr gem 3307
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Anahid
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#5

24.02.2020, 08:42

Aber Dein Vorschlag fehlt immer noch. Ich geb Dir einen Tipp: insgesamt muss die Hälfte der 1,3 GG angerechnet werden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anno
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#6

24.02.2020, 19:51

Ok vielen Dank
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