Guten Abend, ich muss einen Kfa machen. Mein Chef war Vertreter des Nebenklägers. Ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, das man als Nebenklagevertreter die gleichen Gebühren abrechnen kann, wie der Verteidiger des Angeklagten.
Der Angeklagte hat Berufung eingelegt, diese dann aber auf Hinweis des Gerichts wieder zurückgenommen. Ich habe jetzt die Berufungsgebühr Nr. 4124 abgerechnet. Gegnervertreterin schreibt jetzt, dass wir die Gebühren nicht bekommen, weil wir nichts gemacht hätten im Berufungsverfahren. Wir haben die Berufung an den MA weitergeleitet, den kurz informiert.
Was meint ihr?
Nebenklagevertretung abrechnen
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Die Gebühr ist entstanden, aber ggf nicht in Höhe der Mittelgebühr.
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Adora Belle hat geschrieben: ↑20.02.2020, 09:46Die Gebühr ist entstanden, aber ggf nicht in Höhe der Mittelgebühr.
Wie könnte ich denn das am besten begründen? Reicht es, dass wir den MA informiert haben oder?
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Vorbemerkung 4 Abs.2: Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.
Ihr habt den Berufungsschriftsatz entgegengenommen, an den Mandanten weitergeleitet und den Mandanten gleichzeitig über das nun folgende Verfahren informiert und beraten. Das reicht für die VG.
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Adora Belle hat geschrieben: ↑20.02.2020, 10:42Vorbemerkung 4 Abs.2: Die Verfahrensgebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information.
Ihr habt den Berufungsschriftsatz entgegengenommen, an den Mandanten weitergeleitet und den Mandanten gleichzeitig über das nun folgende Verfahren informiert und beraten. Das reicht für die VG.
Dankeschön!