Gegenstandswert Vertragsanfechtung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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salia81
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#1

19.02.2020, 11:13

Hallo,

ich soll eine Akte gegenüber der Rechtsschutversicherung abrechnen und weiß nicht genau, welchen Gegenstandswert ich ansetzen soll.

Unsere Mandantschaft hat vor längerer Zeit einen Vertrag mit einer Firma geschlossen, die Internet-Seiten gestaltet und optimiert. Dieser Vertrag sollte jedoch beendet werden. Die Mandantschaft wurde von einem Vorortmitarbeiter aufgesucht, wobei die Mandantin dachte, dass der Vertrag beendet werden sollte. Sie unterschrieb eine Vereinbarung (Internet-System-Vereinbarung), bei welcher vermeintlich das Monatsentgelt bis zum Vertragsende reduziert werden sollte.

Es stellte sich jedoch heraus, dass damit ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde. Dieser wurde unsererseits wegen arglistiger Täuschung angefochten. Nach einigem Hin und Her wurde ein Vergleich geschlossen, wonach die Vereinbarung durch Zahlung einer bestimmten Summe mit sofortiger Wirkung aufgehoben wurde.

Welchen Gegenstandswert kann ich jetzt ansetzen? Nehme ich das 12-fache Monatsentgelt der Vereinbarung?

Gruß
Salia
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Anahid
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#2

19.02.2020, 12:39

Wieso 12 Monate? Ist doch kein Arbeitsvertrag oder Mietvertrag. Hier dürfte wohl § 9 ZPO Anwendung finden.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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