Hallo,
wir (Kläger) haben einen KFB mit dem Inhalt, dass die Beklagte an den Kläger die hälftigen Gerichtskosten zu erstatten hat. Diese Gerichtskosten stehen dann der RSV des Klägers zu.
Wir würden jetzt die Beklagte auffordern, die hälftigen Gerichtskosten an uns zu überweisen und dann diesen Betrag an die RSV weiterleiten.
Können wir hier dann eine Hebegebühr für die Weiterleitung des Geldes in Rechnung stellen? Und müsste dann die Rechnung an die RSV gehen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Hebegebühr auf Empfang/Weitergabe von erstatt. GK der Gegenseite
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Kontrolle ist gut, Anwalt ist besser
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, Hebegebühr gibt es nicht bei Einziehung und Weiterleitung von Kosten.
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Danke für die Antwort!
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