Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage bezüglich einer Abrechnung.
Wir vertreten einen Mandanten wegen eines Unterlassungsanspruchs, den er außergerichtlich gegen die Gegenseite geltend gemacht hat. Einige Zeit später hat die Gegenseite unseren Mandanten abgemahnt wegen eines falschen Impressums. Wir haben hier jeweils eine eigene Akte angelegt.
Nun haben sich die beiden außergerichtlich geeinigt in einer Vereinbarung, in der alles zusammen verglichen wird. Wir waren also gar nicht vor Gericht.
Jetzt steht die Abrechnung an. Ich würde es hier eigentlich lieber bei zwei getrennten Abrechnungen belassen. Kann ich das machen, dass ich 2 x Geschäftsgebühr und 2 x Einigungsgebühr abrechne in den getrennten Akten oder müsste ich die Streitwerte, aufgrund der einheitlichen Vereinbarung, zusammenrechnen und eine Abrechnung machen? In der einen Sache ist unser Mandant rechtsschutzversichert, in der anderen nicht.
Freue mich, eure Meinungen zu hören.
LG Eva
Abrechnungsfrage: Zwei Geschäftsgebühren, eine Einigung
- Adora Belle
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Die Einigungsgebühr ist aus dem Gesamtwert angefallen. Ansonsten kannst Du schon getrennt abrechnen, aber du musst halt die EG in der Akte abrechnen, wo die Einigung getroffen wurde.