Entstehung der Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#21

25.02.2020, 10:37

Ja. Die RSV hat nicht Dir Deckung erteilt, sondern ihrer VNin. Du wirst Dich an Deine Mandantin wenden müssen, bzw. deren neue RAin.
RA-Tübingen

#22

25.02.2020, 13:01

so eine sauerei!!!
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Anahid
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#23

25.02.2020, 13:22

Ehrlich gesagt versteh ich jetzt Deine Aufregung nicht. Wenn keine RSV da wäre, müsstest Du Dich auch mit der Mandantin auseinandersetzen. Du hast/hattest kein Mandatsverhältnis mit einer Rechtsschutzversicherung und ob nun Deine Ex-Mandantin die RSV anweist, an Dich nicht zu zahlen oder die Mandantin nicht gezahlt hätte, macht doch überhaupt keinen Unterschied für Dein weiteres Vorgehen. :kopfkratz
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RA-Tübingen

#24

25.02.2020, 14:09

ja aber mit der Zusage der RS vertraut man ja das bezahlt wird.
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Anahid
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#25

25.02.2020, 15:15

Auch da wäre ich immer vorsichtig. Denn ich hatte auch schon den Fall, dass die RSV trotz Deckungszusage bei Abrechnung dann nicht gezahlt hat, weil der Mandant den letzten Beitrag nicht gezahlt hat. So hart das für die Mandanten klingt und man macht sich damit auch nicht immer Freunde: Das Mandatsverhältnis besteht mit dem Mandanten; dieser hat die Kosten zu zahlen (und darum fordern wir auch die Zahlung durch den Mandanten). Wenn seine RSV zahlt, bekommt er gerne sein Geld erstattet. Aber grundsätzlich sind wir nicht verpflichtet, darauf zu warten, dass eine RSV zahlt und wir sind auch nicht verpflichtet, kostenlos seitenweise Schriftverkehr mit der RSV zu führen, damit diese zahlt.

Natürlich kann sich sowas auch nur ein Anwalt erlauben, der genug Auslastung hat und damit nicht für jedes Mandat dankbar sein muss. Liegt aber auch nur daran, dass die meisten Anwälte das immer noch als "Service" ansehen, sich kostenlos mit der RSV herumzustreiten. Würden mal alle davon abrücken, würde die Sache auch ganz anders aussehen. Solange aber noch die meisten Anwälte zu feige sind, den Mandanten mal klar zu machen, dass der "Service" sich allenfalls auf eine kostenlose Deckungsanfrage, nicht aber auf weitergehenden Schriftverkehr mit der RSV erstreckt, ist es leider schwierig.
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