Entstehung der Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
RA-Tübingen

#1

13.02.2020, 21:52

Ich bräuchte mal wieder Hilfe oder Meinungen. Wann entsteht die Geschäftsgebühr und in welcher Höhe?
Ich hatte eine Mandantin die einen Verkehrsunfall reguliert haben wollte. Ich habe von der Gegenseite einen angemessenen Vorschuss verlangt da meine Mandantin die Unterlagen noch nicht zusammen hatte.
Als sie die Unterlagen zusammen hatte haben mich noch andere Beteiligte Behörden kontaktiert die Information haben wollten, diese habe ich obwohl es sicherlich nicht zu meiner Tätigkeit gehört bereitwillig erklärt.
Jetzt habe ich alleKosten zusammengestellt und auch eine Zusage von der Rechtschutzversicherung endlich erhalten und für mich völlig unvorhergesehen kündigt meine Mandantin wir das Mandat obwohl sie zuvor sehr zufrieden war.
In welcher Höhe ist jetzt die Geschäftsgebühr entstanden in Höhe des Vorschusses die ich verlangt habe oder in der Höhe sämtliche Gebühren dich zusammengestellt habe?
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Anahid
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#2

14.02.2020, 08:51

Der Auftrag lautete Schadenregulierung. Also bildet der Schaden auch den Streitwert für die Geschäftsgebühr, die dann, wenn Du ja nach außen hin tätig geworden bist und einen Vorschuss angefordert hast, angefallen ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
RA-Tübingen

#3

14.02.2020, 12:03

D.h. meine Aufstellung, die ich im guten Glauben der Beauftragung gemacht habe, war umsonst und ich habe pech weil die Mdt-kündigung dazwischen kam? Kann doch irgendwie nicht sein.
Coco Lores
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#4

14.02.2020, 12:47

Nein es kommt auf den Auftrag der Mandantin an.

Der Auftrag lautete hier doch offensichtlich: Vertretung im Zusammenhang mit der Schadenregulierung.

Also ist die GG angefallen nach einem Streitwert, der sich aus der Höhe des zu beziffernden Schadens zusammensetzt. Wenn Dein Vorschuss in Höhe der GG schon gezahlt wurde, kannst du nichts weiter anfordern. Sollte da noch eine Differenz offen sein, kannst Du die noch einfordern!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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Anahid
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#5

14.02.2020, 13:37

Deine Aufstellung stellt doch dar, wie hoch der Schaden insgesamt ist. Das ist Dein Streitwert. Was hat das mit der Mandatskündigung zu tun? Rechnung auf die Mandantin ausstellen, an die RSV übersenden und schauen, ob die zahlt. Wenn nicht, muss die Rechnung von der Mandantin gefordert werden. Da das Mandat gekündigt ist, musst Du Dich auch nicht mehr mit der gegnerischen HPV bzgl. der Kostenübernahme in Verbindung setzen.
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RA-Tübingen

#6

14.02.2020, 14:42

Ok Danke

wie setze ich den Gegenstandswert für sowas fest?
"die Gegenseite ist verpflichtet ab 1. November 2019 eine monatlich im voraus zum jeweils Monatsersten fällige Unterhaltsrente in Höhe von 1.706,- Euro zu zahlen."
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#7

14.02.2020, 14:52

§ 9 ZPO = 3,5facher Jahreswert
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RA-Tübingen

#8

14.02.2020, 14:57

Danke, du siehst zwar gräuslich aus, aber ich liebe dich ;-))
RA-Tübingen

#9

14.02.2020, 14:58

ein feststellungsinteresse kann ich doch auch nicht geltend machen, oder? 20% aus dem schmerzensgeld?
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#10

14.02.2020, 15:16

Nein, Du hast ja keinen Feststellungsantrag gestellt.

So...aber ich bin weg jetzt. Schönes Wochenende :wink1
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