Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Martina_H
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#1

13.02.2020, 14:27

Hallo zusammen,

uns sind hier 2 Sachen unklar:

1) Vor dem Amtsgericht fand eine mündliche Verhandlung statt. Mein Chef war nicht dabei, der Mandant war alleine. Wir haben den Prozess gewonnen. Kann man hier auch eine Terminsgebühr geltend machen? Eine Besprechung mit der Gegenseite hat nicht stattgefunden.

2) Kann man eine Terminsgebühr geltend machen, wenn während des Verfahrens (aber vor der ersten Verhandlung) per E-Mail mit dem Gegner ein Vergleich geschlossen wurde und ein Beschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO erging?

Wir wären Euch für Eure Hilfe sehr dankbar, denn wir kommen nicht weiter!!

Liebe Grüße
Martina
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Adora Belle
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#2

13.02.2020, 14:35

1. Nein.
2. Ja.
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