Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anahid
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#11

18.02.2020, 11:54

Die PTA sind 20,00 €. Kann es sein, dass Du die Anrechnung einfach so reingeschrieben hast, anstatt die bei Anrechnungen einzutragen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
charlie20
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#12

18.02.2020, 12:18

Danke, danke
Habe es selber herausgefunden. (Oje)
charlie20
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#13

18.02.2020, 12:59

ich nochmal. :kopfkratz Dieser KAA bringt mich zur Verzweiflung. Kollegin meit ist falsch wie ich ihn erstellt habe (genauso wie die Gegenseite)
Im Urteil hieß es: Der Antragstellerin bewilligte Verfahrenskostenhilfe wird einschließlich der Beiordnung des Verfahrensbevollmächtigten auf den heute im Termin geschlossenen Vergleich erstreckt.
Wir sind Antragsgegner Der KAA müsste so lauten:
3100
3104
7002
7008
Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch
Unser Mdt hat keine PKH :thx
Sonnenkind
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#14

18.02.2020, 13:28

Da stellen sich für mich jetzt erstmal folgende Fragen? Unter #8 ziehst du die hälftige Gebühr 2503 ab. Habt ihr für euren Mandanten wirklich Beratungshilfe abgerechnet und auch bekommen? Ferner schreibst du ja, euer Mandant wäre der Antragsgegner. Kann es dann nicht eher sein, dass der sofort mit der Klage zu euch kam?
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#15

18.02.2020, 13:53

Mann hat mir die Akte einfach hingelegt mit dem KAA von der Gegenseite und meinte ich soll auch einen KAA machen
Habe mir jetzt noch einmal die ganze Akte durchgelesen.
Ja, Mdt kam mit Klage zu uns Wir haben keine Beratungshilfe abgerechnet. Dann denke ich dass ich den KAA so stellen muss?
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#16

19.02.2020, 08:55

Du kannst doch nicht einfach einen KAA der Gegenseite abschreiben. :schock

Wenn Ihr gar keine Beratungshilfe abgerechnet habt, dann muss auch keine angerechnet werden und dann ist der KAA, wie von Dir in #15 beschrieben, zu stellen.
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