Kostenausgleichsantrag

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
charlie20
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#1

13.02.2020, 12:23

Hallo,

ich soll einen Kostenausgleichsantrag erstellen (Kollegin ist krank die dies sonst macht..Im Urteil (Quotelung )hieß es : Verfahrenswert wird für das Verfahren und den Vergleich auf 12.607,37 € festgesetzt.
Den KAA würde ich nun so erstellen:
3100
3104
1003
7002
Umsatzsteuer.
Welcher wäre dann richtig? Verstehe nicht warum Gegenseite keine Vergleichsgebühren angesetzt hat und warum 2503
Die Gegenseite erstellte einen KAA
3100
3104
7002
hierauf anzurechnen Nr. 2503 RVG
Umsatzsteuer
:thx
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AliceImWunderland
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#2

13.02.2020, 12:39

Wie lautet denn die Kostenentscheidung?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Anahid
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#3

13.02.2020, 12:40

Die Frage ist wie die Kostengrundentscheidung lautet. Die Streitwertfestsetzung hat ja nichts mit der Kostenverteilung zu tun.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

13.02.2020, 12:40

Wie lautet denn die Kostengrundentscheidung?
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charlie20
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#5

13.02.2020, 14:00

also:
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragtellerseite zu 10% und die Antragsgegnerseite (Wir) zu 90%. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
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#6

13.02.2020, 14:09

Wenn die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben wurden, dann heißt das, dass jeder die Einigungsgebühr selbst trägt. Die hat also dann in einem Kostenausgleichsantrag nichts zu suchen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#7

13.02.2020, 14:10

charlie20 hat geschrieben:
13.02.2020, 14:00
... Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Aha. Deshalb gehört die Vergleichsgebühr nicht in den Antrag. Die Gegenseite hat es also richtig gemacht.
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charlie20
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#8

18.02.2020, 11:07

Hallo,
zuerst vielen Dank für Eure Antworten. Nun habe ich den KAA so erstellt. Was mich jedoch wunderte, dass die 7002 mit 37,00 € berechnet wird. (RA-Micro) Normal darf diese doch nur 20,00 € sein. Nach einem Telefonat mit Ra-micro meinte die Dame, dass die Berechnung vom Programm richtig wäre so steht es auch im RVG . Nun bin ich total verunsichert da der KAA der Gegenseite einen anderen Betrag hat und niemand hier kann mir was dazu sagen.

1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 785,20 €
Anrechnung gem. Nr. 2503 Abs. 2 S. 1 VV RVG (1/2 Gebühr Nr. 2503 VV RVG) -42,50 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 724,80 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 1.552,50 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 37,00 €
Zwischensumme netto 1.589,50 €

19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 302,01€
Gesamtsumme 1.891,51 €

So lautet der KAA der Gegenseite
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 785,20 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 724,80 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 1.530,00 €

Hierauf anzurechnen gem. Nr. 2503 42,50 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 282,63€ Nach unserer Berechnung wäre 298,78 € ??
Gesamtsumme 1.770,13 €

Danke
jenniver
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#9

18.02.2020, 11:21

Die 37,00 € berechnet sich aus der GG (20% von 85,00€ = 17,00 €) + 20,00 für die VG. Die Pauschale für die GG bleibt stehen und wird nicht mit angerechnet.
charlie20
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#10

18.02.2020, 11:33

Hallo,
Mit der MWST des KAA der Gegenseite habe ich rausgefunden. (keiner wusste es hier). Jedoch komme ich mit meinem KAA nicht aufs gleiche Ergebnis??
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