Räumung Kosten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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tinewepunkt
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#1

13.02.2020, 09:27

Hallo ihr Lieben,

ich stehe momentan voll auf dem Schlauch. :oops: :kopfkratz

In einer Angelegenheit haben wir Klage eingereicht, sodann Vollstreckungsauftrag wegen Räumung nach § 885 ZPO. Darauffolgend ist ein Urteil ergangen, der Räumungstermin mit dem Gerichtsvollzieher hat stattgefunden und die Gegenseite hat erfolgreich geräumt.
Nun bin ich gerade verwirrt was die Kosten betrifft. Es wäre ja die Nr. 3309 VV RVG, aber keine Terminsgebühr. Die Rechtsschutzversicherung hat bereits den Kostenvorschuss für den Gerichtsvollzieher bezüglich der Räumung gezahlt.

Für alsbaldige Hilfe danke ich schon mal. :wink1
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AliceImWunderland
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#2

13.02.2020, 09:34

Hallo!
Du kannst für die Räumung nur die 0,3 Gebühr nach 3309 VV zzgl. Auslagen und Ust. abrechnen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
tinewepunkt
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#3

13.02.2020, 10:09

:thx

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!
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