Abrechnung Familiensache mit erhöhtem Vergleichswert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tigerle
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#11

19.06.2020, 09:42

Deine Abrechnung kann nicht stimmen. Du gibtst einen Vergleichsmehrwert von 30.000,00 EUR. Somit muss es ja etwas geben, das vorher nicht anhängig war und nun im Verfahren mit verglichen wurde.
Es fehlt also auch die 0,8 Verfahrensgebühr (Abgleich nicht vergessen). Auch die Terminsgebühr muss entsprechend angepasst werden.
die 1,0 bekommst Du nur aus dem anhängigen wert
Und es fehlt die 1,5 Einigungsgebühr. aus dem Vergleichsmehrwert, was eben nicht anhängig war aber mit vergliechen wurde.
Waren die Streitwerte Scheidung, VA und GÜ in einem Verfahren anhängig?
Danine
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#12

19.06.2020, 10:08

Stimmt, die 0,8 Vg Protokollierung kommt dazu.
Also GÜ ist anhängig. Die Anwälte haben hin und her geschrieben, dass VA und GÜ verglichen werden soll.

Eine außergerichtliche Vereinbarung schriftlich gibt es so nicht.
Daher würde ich die 1,0 Einigungsgebühr abrechnen, dann erhöht sich TG aber nicht.
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Adora Belle
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#13

19.06.2020, 10:13

Welche Gegenstände umfasst der Vergleich? Wo kommt der Mehrwert her?
Danine
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#14

19.06.2020, 10:15

Ok nochmal:

Auftrag war: Scheidung einreichen + Scheidungsfolgen gerichtlich protokollieren zu lassen:

Also:

1,3 VG aus 10.000 (Scheidung, VA, GÜ)
0,8 VG aus 20.000
1,2 TG aus 50.000
1,5 EG aus 30.000

Wann entsteht denn die 1,0 EG? In der GÜ-SAche wurde auch ein ANtrag gestellt. Dann ist das doch rechtshängig und somit 1,0 EG?

Vielen Dank vorab
Danine
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#15

19.06.2020, 10:16

VErgleich ist Zugewinn und VA
Danine
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#16

19.06.2020, 10:18

Aber stimmt, über den Mehrwert kann es eine 1,5 geben.
Mein Chef hat halt ausdrücklich notiert, das Zugewinn anhängig war. Deswegen bin ich ein bißchen irritiert.
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Tigerle
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#17

19.06.2020, 10:25

Danine hat geschrieben:
18.06.2020, 20:57

Streitwerte: Scheidung 8.000, VA 1.000, GÜ (rechtshängig) 1.000, Vergleich hat einen Mehrwert von 30.000

Abrechnen würde ich so:

1,3 VG aus 10.000
1,2 TG aus 10.000
1,0 EG aus 30.000

Der Vergleich enthält unter Ziff. 1 einen Satz zum VA, ansonsten GÜ.
So ganz schlau wurde ich aus Deinen Angaben noch nicht.

1,3 VG aus 10.000,00 EUR (Scheidung, VA, GÜ)
0,8 VG aus 30.000,00 EUR (Mehrwert)
Abgleich VG vornehmen
1,0 EG 2.0000 EUR (VA + GÜ)
1,5 EG 30.000 EUR (Mehrwert)
1,2 TG 40.000 EUR
Danine hat geschrieben:
18.06.2020, 20:57
1,3 VG aus 10.000 (Scheidung, VA, GÜ)
0,8 VG aus 20.000
1,2 TG aus 50.000
1,5 EG aus 30.000
Wie kommst Du denn jetzt auf die 20.000,00 EUR und die 50.000 EUR ?
Danine
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#18

19.06.2020, 10:38

Das weiß ich jetzt auch nicht mehr. Ich hab Urlaubsvertretung und bin ein bißchen im Stress.
Vielen Dank auf jeden Fall für deinen Abrechnungs-Vorschlag. Der macht natürlich Sinn.
Ich bin ehrlich gesagt irritiert gewesen von der SW-Festsetzung des Gerichts: 1.000,00 € für GÜ und Mehrwert Vergleich 30.000,00.
Verstehe ich das richtig, dass 1.000,00 € festgesetzt wurden, weil das GÜ-Verfahren ja rechtshängig war?
Wieso hat das Gericht nicht als Verfahrenswert 30.000,00 € festgesetzt, da es ja rechtshängig war?
Oder haben die Anwälte das so gedeichselt, dass sie ihre 1,5 EG verdienen?
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#19

19.06.2020, 10:47

Das wissen wir alles nicht.

Es kann jedenfalls nicht sein, dass der Zugewinn zwei verschiedene Werte hat. Wenn der anhängig war, und sich darüber verglichen wurde, dann ist der Wert des Zugewinns letztlich 30.000, und eben nicht mehr 1.000. Dann gibt es gar keinen Mehrwert.
Danine
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#20

19.06.2020, 10:57

Dann soll mir mein Chef das gleich mal erklären.
Vielen Dank auf jeden Fall.
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