Brauche dringend Hilfe bei Gebührenberechnung PfüB etc.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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popje
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#1

11.02.2020, 20:22

Hallo ihr lieben! Ich bräuchte dringend Hilfe bei einer Gebührenanfrage eines Vorgesetzten. Ich habe zwar ReNo gelernt, aber der "Re-Teil" ist schon wieder Ewigkeiten her (arbeite im Notariat). Und zwar müsste ich folgendes wissen:

Es soll ein PfüB beantragt werden in dem auch die RA-Kosten aufgeführt werden sollen für untenstehenden Sachverhalt. Könntet ihr mir sagen, welche Gebühren nach dem RVG hier anfallen - die Höhe schaue ich dann selbst nach :)

1.) Antrag auf dinglichen Arrest und Antrag auf Bewilligung der öffentlichen Zustellung.

2.) Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des AG.

3.) 1. Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek.

4. Antrag auf Bewilligung der öffentlichen Zustellung der mit der Vollstreckungsklauseln versehenen Ausfertigungen der notariellen Kostenberechnungen.

5.) 2. Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek (aufgrund des Arrestbeschlusses, der auf das Rechtsmittel hin erlassen wurde)

6.) Antrag Erlass Pfüb

Wäre euch super dankbar, wenn ihr mir helfen könntet - mein Vorgesetzter hätte das gerne morgen Abend :schock

Vielen lieben Dank, LG
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Anahid
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#2

12.02.2020, 09:09

1.) Nr. 3100 VV RVG - ggf. weitere
2.) wahrscheinlich Nr. 3500 VV RVG - kommt auf die Entscheidung an, gegen die hier vorgegangen werden soll
3.) Nr. 3309 VV RVG
4.) keine Gebühren
5.) Nr. 3309 VV RVG
6.) Nr. 3309 VV RVG
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#3

12.02.2020, 09:30

Ich wage mal eine vorsichtige Prognose:

Ich würde mir als erstes mal die § 15 - 18 RVG ansehen und da raussuchen welche Tätigkeit wo einzuordnen ist.

Die Gebühren würde ich im Bereich der Nr. 3309 VV RVG ansiedeln mit 0,3 VG

Bin mir aber absolut nicht sicher!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
popje
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#4

12.02.2020, 10:48

Anahid hat geschrieben:
12.02.2020, 09:09
1.) Nr. 3100 VV RVG - ggf. weitere
2.) wahrscheinlich Nr. 3500 VV RVG - kommt auf die Entscheidung an, gegen die hier vorgegangen werden soll
3.) Nr. 3309 VV RVG
4.) keine Gebühren
5.) Nr. 3309 VV RVG
6.) Nr. 3309 VV RVG
Super ganz lieben Dank für die schnelle Rückmeldung! Und darf ich die Gebühren dann einfach alle addieren oder muss ich da §18 irgendwie beachten und darf die Gebühr dann nur einmal abrechnen weil es ein Vollstreckungsverfahren ist?

Vielen Dank!
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Anahid
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#5

12.02.2020, 14:37

Jede Vollstreckung ist eine für sich eigene Angelegenheit und löst für sich eigene Gebühren aus. Was meinst Du mit "addieren"? Du kannst die Gebühren selbstverständlich in einer einzigen Rechnung untereinander aufführen.
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#6

12.02.2020, 15:18

Mit addieren meinte ich dass ich jetzt für jeden einzelnen Vorfall die Gebühr errechne und dann zusammenfassen darf oder ob etwas angerechnet werden muss bzw. wg. §18 Vorgänge zusammengefasst werden müssen.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
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Anahid
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#7

12.02.2020, 15:42

Natürlich kannst Du eine Rechnung wie folgt erstellen:

Gebühr Nr. 3309 VV RVG 15,00 €
Gebühr Nr. 3309 VV RVG 15,00 €
Auslagenpauschale 6,00 €
Zwischensumme 36,00 €
19 % MwSt

Anzurechnen ist, nachdem was da oben steht, nichts.
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popje
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#8

12.02.2020, 15:45

Super, dann weiß ich Bescheid - vielen Dank für die Hilfe :)
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