Apraxa Abrechnung Erstberatung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jeana
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#1

11.02.2020, 10:11

Wir sind eine APRAXA Kanzlei.

Wir haben eine Gebühr von 226,10 € für die Erstberatung. Ich soll jetzt mit der Rechtsschutz abrechnen. Wie mach ich das? Ich habe hier nur einen Fresszettel von meiner Vorgängerin bekommen mit "Beratung: 80 €. Mehrere Gespräche 120,00 €."

Wie wird das jetzt abgerechnet?

Wie sieht da die Abrechnung aus?

:thx
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#2

11.02.2020, 11:24

Erstberatung ist in der Regel Höchstgebühr § 34 RVG 190,00 € + MwSt 36,10 € = 226,10 €. Was der Zettel Deiner Vorgängerin bedeuten soll, erschließt sich mir nicht. Bei mehreren Gesprächen ist es ja keine "Erst"beratung mehr.
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#3

11.02.2020, 13:22

Jeana hat geschrieben:
11.02.2020, 10:11
Ich habe hier nur einen Fresszettel von meiner Vorgängerin bekommen mit "Beratung: 80 €. Mehrere Gespräche 120,00 €."
Das könnte erklären, warum der Maximalbetrag von 190 € abgerechnet werden soll (auch wenn 80 + 120 = 200 sind). ;)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#4

11.02.2020, 14:16

Bei diesem Thema unter Beitrag #17 ist das mit deinen Apraxa-Gebühren von 80,00 Euro bzw. 120,00 Euro gut erklärt.

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Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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#5

12.02.2020, 14:23

Vielen Dank
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