Wir sind eine APRAXA Kanzlei.
Wir haben eine Gebühr von 226,10 € für die Erstberatung. Ich soll jetzt mit der Rechtsschutz abrechnen. Wie mach ich das? Ich habe hier nur einen Fresszettel von meiner Vorgängerin bekommen mit "Beratung: 80 €. Mehrere Gespräche 120,00 €."
Wie wird das jetzt abgerechnet?
Wie sieht da die Abrechnung aus?
Apraxa Abrechnung Erstberatung
- Anahid
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Erstberatung ist in der Regel Höchstgebühr § 34 RVG 190,00 € + MwSt 36,10 € = 226,10 €. Was der Zettel Deiner Vorgängerin bedeuten soll, erschließt sich mir nicht. Bei mehreren Gesprächen ist es ja keine "Erst"beratung mehr.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- icerose
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Das könnte erklären, warum der Maximalbetrag von 190 € abgerechnet werden soll (auch wenn 80 + 120 = 200 sind).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Bei diesem Thema unter Beitrag #17 ist das mit deinen Apraxa-Gebühren von 80,00 Euro bzw. 120,00 Euro gut erklärt.
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Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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