Abrechnung mit der RSV

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Jeana
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#1

07.02.2020, 15:09

Wir hatten bereits im August 2019 mit der Rechtsschutz die 2300 abgerechnet (und auch bezahlt) und auch hier den SB vom Mandanten abgezogen.

Nun soll ich eine Rechnung erstellen mit (Gegenstandswert 6.000 €) Also es gab eine Einigung vor Gericht.

3100
3104
1003

wird die Geschäftsgebühr hier mit 0,65 angegeben?

Wir hier die 1. Rechnung mit der 2300 abgezogen?

Der SB ist ja schonmal abgezogen, der wird ja nicht nochmals abgezogen.`

Wie sieht die Rechnung hier aus.

:thx
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Adora Belle
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#2

07.02.2020, 15:23

Die Hälfte der GG wird auf die 3100 angerechnet.

Es wird nichts abgezogen. Die Rechnung wird immer auf den Mandanten ausgestellt, wer dann welchen Anteil davon zahlt (Mandant die SB, die Versicherung den REst) ist bei der Rechnungserstellung völlig egal.
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#3

07.02.2020, 15:32

Ok, also ich rechne wie folgt ab

3100
3104
2300
1003
???

Da SB schon zu einem früher Zeitpunkt abgerechnet wurde nicht nochmals.

Und was ist mit der Rechnung aus August? Die die RSV schon beglichen hat. Wir diese hier abgezogen? Hier wurde bereits die 2300 berechnet.
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#4

07.02.2020, 15:56

Du rechnest ab

3100
MINUS 0,65 2300
3104
1003

Da gibt es nichts abzuziehen. Und die SB spielt für die Rechnung, wie gesagt, keine Rolle.
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#5

07.02.2020, 16:02

1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 €
1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG 460,20 €
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG -230,10 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG 424,80 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG 354,00 €
Nettobetrag 1.469,10 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 279,13 €
Gesamtbetrag 1.748,23 €

so sieht es jetzt aus bei mir
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#6

07.02.2020, 16:16

Nein, die Geschäftsgebühr hast Du doch schon in der ersten Rechnung abgerechnet. Die ist bezahlt und erledigt.

In dieser Rechnung erfolgt nur noch die Anrechnung der halben GG auf die VG.
Jeana
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#7

07.02.2020, 16:19

Gegenstandswert: 6.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 460,20 €
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG -230,10 €
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104 VV RVG 424,80 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG 354,00 €
Nettobetrag 1.008,90 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 191,69 €
Gesamtbetrag 1.200,59 €


so jetzt aber oder?
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#8

07.02.2020, 16:21

Jep.
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#9

07.02.2020, 16:23

Vielen lieben Dank. Schönes Wochenende
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#10

10.02.2020, 10:12

Adora Belle hat geschrieben:
07.02.2020, 16:16
Nein, die Geschäftsgebühr hast Du doch schon in der ersten Rechnung abgerechnet. Die ist bezahlt und erledigt.

In dieser Rechnung erfolgt nur noch die Anrechnung der halben GG auf die VG.
Ich mache am Ende eigentlich immer eine Gesamtabrechnung, nehme also alle Gebühren und sämtliche Zahlungen mit hinein.
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