Das ist m. E. nur richtig, wenn man Vorschussrechnungen erstellt hat. Eine Rechnung mit Rechnungsnummer ist eine abgeschlossene Rechnung. Es gibt keinen Grund, nochmal eine Gesamtabrechnung zu machen. Wichtig ist hier vor allem, dann auch anzugeben, dass bereits eine Zahlung erfolgte und in welcher Höhe, insbesondere auf die MWSt. Unterlässt man das, kann der Mdt u. U. Zweimal (oder noch öfter, je nachdem, wieviele Rechnungen man in eine packt) Vorsteuer geltend machen, die er gar nicht gezahlt hat!sh161 hat geschrieben: ↑10.02.2020, 10:12Ich mache am Ende eigentlich immer eine Gesamtabrechnung, nehme also alle Gebühren und sämtliche Zahlungen mit hinein.Adora Belle hat geschrieben: ↑07.02.2020, 16:16Nein, die Geschäftsgebühr hast Du doch schon in der ersten Rechnung abgerechnet. Die ist bezahlt und erledigt.
In dieser Rechnung erfolgt nur noch die Anrechnung der halben GG auf die VG.
Abrechnung mit der RSV
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 32
- Registriert: 27.03.2007, 12:18
- Wohnort: Mainz
[url=http://lilypie.com][img]http://by.lilypie.com/O6ERp2/.png[/img][/url]
- Eine wie jede
- Forenfachkraft
- Beiträge: 172
- Registriert: 02.12.2016, 09:37
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Janz weit draußen
Ich habe hier auch -vielleicht nur in meinem Kopf- eine Thematik zu:
1. VorschussRe an RS für GG + VG + Ausl. + MwSt. + GKVorschuss - RS bezahlt.
2. Zahlung Schuldner aus Urteil auf eingeklagte außergerichtl. Kosten, also volle GG + Ausl. + MwSt.
3. Kostenfestsetzung mit Anrechnung GG
4. soll ich mit RS (Mandant) schlussabrechnen, weil der Schuldner auf den KfB nicht zahlen kann.
Ich komme leider nur immer auf einen Überschuss und komm nicht drauf, wieso.
Wie muss meine Schlussrechnung aussehen? Kann es tatsächlich sein, dass die RS ne Erstattung bekommt, obwohl der eigentliche Schuldner noch gar nicht gezahlt hat?
1. VorschussRe an RS für GG + VG + Ausl. + MwSt. + GKVorschuss - RS bezahlt.
2. Zahlung Schuldner aus Urteil auf eingeklagte außergerichtl. Kosten, also volle GG + Ausl. + MwSt.
3. Kostenfestsetzung mit Anrechnung GG
4. soll ich mit RS (Mandant) schlussabrechnen, weil der Schuldner auf den KfB nicht zahlen kann.
Ich komme leider nur immer auf einen Überschuss und komm nicht drauf, wieso.
Wie muss meine Schlussrechnung aussehen? Kann es tatsächlich sein, dass die RS ne Erstattung bekommt, obwohl der eigentliche Schuldner noch gar nicht gezahlt hat?
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14427
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Deine Schlussrechnung sieht genauso aus wie die Vorschussrechnung, wenn nicht noch Gebühren hinzugekommen sind. Da Ihr diese Kosten alle erhalten habt, ist es doch klar, dass alles was von der Gegenseite kam oder kommt, zurück an die RSV muss. Du sagst unter 2., der Gegner hat die vorgerichtlichen Kosten erstattet. Die müssen an die RSV.
Ich verstehe Deine Frage nicht so recht.
Ich verstehe Deine Frage nicht so recht.
- Eine wie jede
- Forenfachkraft
- Beiträge: 172
- Registriert: 02.12.2016, 09:37
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: Janz weit draußen
Es ist noch die Terminsgebühr dazu gekommen. Vermutlich hatte ich genau deshalb gerade das gedankliche Brett vorm Kopf ... Vielen Dank.
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse.