KFA bei Gesamtvergleich im streitigen Verfahren
Verfasst: 05.02.2020, 11:13
Hallo Ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Mahnverfahren geht über ins streitige Verfahren, in der Anspruchsbegründung wurde diesseits noch die GG geltend gemacht - Verfahren endete sodann mit Gesamtvergleich, in dem die GG nicht mit aufgeführt wurde; die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben
wie sieht nun der KFA (bzw. KAA, da Quotelung) aus?
Die GG wird ja nicht mit reingenommen, das habe ich soweit verstanden, aber wie sieht das mit der Gebühr Nr. 3305 VV RVG aus? Kann ich diese mit reinnehmen, oder fällt die auch weg?
KAA:
1,3 VG
1,2 TG
2 x Postpauschale (für Mahnverfahren und Klageverfahren)
Danke für Eure Hilfen - LG repfiffi
folgender Sachverhalt:
Mahnverfahren geht über ins streitige Verfahren, in der Anspruchsbegründung wurde diesseits noch die GG geltend gemacht - Verfahren endete sodann mit Gesamtvergleich, in dem die GG nicht mit aufgeführt wurde; die Kosten des Vergleichs wurden gegeneinander aufgehoben
wie sieht nun der KFA (bzw. KAA, da Quotelung) aus?
Die GG wird ja nicht mit reingenommen, das habe ich soweit verstanden, aber wie sieht das mit der Gebühr Nr. 3305 VV RVG aus? Kann ich diese mit reinnehmen, oder fällt die auch weg?
KAA:
1,3 VG
1,2 TG
2 x Postpauschale (für Mahnverfahren und Klageverfahren)
Danke für Eure Hilfen - LG repfiffi